Aktuelles
EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNG VOM 13. Februar 2022 - RESULTATE BONADUZ
Informationen Steuern 2021
Versand der Steuererklärungen 2021
Die Steuerformulare des Jahres 2021 wurden im Januar 2022 entweder in Papierform (Hauptformular 2021 samt Hilfsblätter) oder mittels Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2021 durch die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden den Steuerpflichtigen zugestellt.
Die Nichtzustellung eines Steuerformulars entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung innert den gesetzlichen Fristen (Art. 127 Abs. 1 Steuergesetz Kanton Graubünden).
Wer noch keine der oben aufgeführten Formulare erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Steueramt Bonaduz anfordern.
Bauausschreibungen
Öffentliche Auflage
11. Februar 2022 – 03. März 2022
während der Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung Bonaduz
Öffentlich-rechtliche Einsprachen
sind bis 03. März 2022 schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand Bonaduz einzureichen.
Baugesuch Nr.
2021-065
Bauherrschaft
Massaro Tatjana und Luigi, Campogna 3, 7402 Bonaduz
Vertreter
Novaplan Bau GmbH, Grabenstrasse 9, 7000 Chur
Bauvorhaben
Neubau Einfamilienhaus
Standort
Parz. Nr. 2395, Via Aulta, 7402 Bonaduz
Zone
Wohnzone 2
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
- Gesuch für eine feuerpolizeiliche Bewilligung
Baugesuch Nr.
2021-072
Bauherrschaft
Wallimann Rahel und Tom, Güterstrasse 10, 7000 Chur
Vertreter
GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben
Neubau Einfamilienhaus
Standort
Parz. Nr. 2393, Via Aulta, 7402 Bonaduz
Zone
Wohnzone 2
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
- Gesuch für eine feuerpolizeiliche Bewilligung
Baugesuch Nr.
2021-073
Bauherrschaft
GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Vertreter
GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben
Neubau Einfamilienhaus
Standort
Parz. Nr. 2570, Via Aulta, 7402 Bonaduz
Zone
Wohnzone 2
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
- Gesuch für eine feuerpolizeiliche Bewilligung
Baugesuch Nr.
2022-0006
Bauherrschaft
von Pfuhlstein Hans, Via Carrera 4, 7402 Bonaduz
Vertreter
Oyster rooms, Microhouse, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben
Temporäre Abstellfläche für Oyster rooms / Microhouse
Standort
Parz. Nr. 2352, Via Carrera 6, 7402 Bonaduz
Zone
Wohnzone 2
Beschlüsse und Informationen aus dem Gemeindevorstand
Auf das Schuljahr 2022-2023 wird in der Tagesstruktur der Betreuungsblock I definitiv eingeführt.
Eidgenössische Abstimmung vom 13. Februar 2022
Die Urne ist im Gemeindehaus zu folgenden Zeiten aufgestellt:
Freitag, 11. Februar 2022 14.00 – 16.00 Uhr
Sonntag, 13. Februar 2022 08.30 – 09.00 Uhr
Die Stimmausweise (A4-Blatt) sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Kuvert separat (nicht im Kuvert mit den Stimmzetteln) zuzustellen. Bitte bei Versand per Post Kuvert frankieren. Besten Dank.
Beschlüsse und Informationen aus dem Gemeindevorstand
- Der Termin für das Bonaduzer Dorffest ist auf den 19. August 2023 festgelegt worden
- Die Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Via Caschners wurden der Firma Käppeli Bau AG vergeben
- Die Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Schulhausstrasse wurden der Firma Toldo Strassen- und Tiefbau AG vergeben
- Die Installationsarbeiten für die Sanierung der Schulhausstrasse wurden der Firma Camiu Haustechnik AG vergeben
Quartierplan Ginellas - Revision mit partieller Aufhebung und Landumlegung
Gestützt auf Art. 21 Abs. 2 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 KRVO, Art. 31 Abs. 2 KRVO sowie Art. 32 Abs. 2 KRVO wird der Entwurf des revidierten Quartierplans Ginellas mit partieller Aufhebung und Landumlegung öffentlich auflegt.
Auflageakten:
- (Revidierte) Quartierplanvorschriften 2022 mit
- Anhang 1: Landumlegung 2022, Art. 6a Abs. 3
- Anhang 2: Kostenverteilschlüssel 2022 / geleistete Zahlungen 2013
- (Revidierter) Plan Altbestand 1:1’000 (Stand 2022)
- (Revidierter) Plan Neuzuteilung 1:1'000 (Stand 2022)
- (Revidierter) Gestaltungsplan 1:1'000 (Stand 2022)
- (Revidierter) Erschliessungsplan 1:1'000 (Stand 2022)
- Informative Unterlagen:
- Änderungen Gestaltungsplan 1:1’000
- Änderungen Erschliessungsplan 1:1’000
- Übersicht Faktor Verteilschlüssel Verfahrenskosten 1:2’000
- Übersicht Faktor Verteilschlüssel Erschliessungskosten 1:2’000
- Prognostizierter Kostenverteiler (Kostenschätzung)
- Geltender Quartierplan Ginellas vom 23.05.2011 mit den in Art. 4 QPV erwähnten Bestandteilen
Auflagezeit:
Vom 31.01.2022 bis 01.03.2022 auf der Gemeindeverwaltung Bonaduz während den üblichen Schalterstunden. Die Auflageakten können (mit Ausnahme des geltenden Quartierplans Ginellas vom 23.05.2011) zusätzlich auch unter hier eingesehen werden.
Einsprachen:
Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache gegen den Entwurf erhoben werden (Art. 18 Abs. 3, Art. 31 Abs. 3 und Art. 33 Abs. 1 KRVO).
Rechnungsversand Wasser 2021, Kehrichtgrundgebühren 2021 sowie Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2021
Wie im letzten Jahr erfolgt der Rechnungsversand über die 'Druckstrasse' vom Kanton Graubünden. Die Rechnungen werden als kostengünstiger Massenversand zugestellt.
Systembedingt können die Rechnungen nicht zusammengezogen werden. Somit kann es sein, dass Sie mehrere Rechnungen erhalten. Trotz einer allfälligen Mehrfachzustellung können dadurch die Prozesse optimiert und Kosten eingespart werden.
Bei allfälligen Fragen/Anregungen/Reklamationen bitten wir Sie, mit der Person Kontakt aufzunehmen, welche auf der Rechnung aufgeführt ist.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 28. Januar 2022
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch
Tuffli & Partner AG, Gäuggelistrasse 20, 7000 Chur
Bauvorhaben
Sanierung Bahnübergang Sculmserstrasse mit Verlängerung Gehweg, Parz. Nr. 393, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 17. Februar 2022.
BAUGESUCH; TAG DER PUBLIKATION IN DER RUINAULTA: 21. Januar 2022
Bauherrschaft
Sutter Alice und Albert, Gartenweg 4, 7402 Bonaduz vertreten durch
G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Montage Luft / Wasser-Wärmepumpe auf der Nordseite, Parz. Nr. 1029, Gartenweg 4, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 10. Februar 2022.
SIRENENTEST 2022
Die jährlichen gesamtschweizerischen Sirenentests werden am:
Mittwoch, 2. Februar 2022 ab 13.30 Uhr durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.amz.gr.ch/Zivilschutz/Sirenentest.
Einwohnerstatistik der Gemeinde Bonaduz
Wohnbevölkerung am 31.12.2021 31.12.2020
SchweizerInnen
BürgerInnen mit Wohnsitz in Bonaduz 556 513
Niedergelassene SchweizerbürgerInnen 2'438 2'461
Wochenaufenthalter 40 44
3'034 3'018
AusländerInnen
Niedergelassene 255 255
JahresaufenthalterInnen 231 217
Kurzaufenthalter 18 32
Wochenaufenthalter 4 4
Übrige 27 22
535 530
Total 3'569 3'548
Geburten 45 29
Trauungen 13 22
Todesfälle 21 23
Informationen Steuern 2021
Rechnungsminimum provisorische Gemeindesteuern 2021
Provisorische Gemeindesteuern unter Fr. 300.00 werden nicht aufbereitet bzw. versandt. Nach erfolgter Steuerveranlagung werden direkt die definitiven Gemeindesteuern 2021 in Rechnung gestellt.
Ratenzahlung Gemeindesteuern 2021
Gesuche um mehr als zwei Teilzahlungen der Gemeindesteuern 2021 müssen in schriftlicher Form gestellt werden. Weitere Informationen können Sie der Homepage der Gemeinde Bonaduz entnehmen.
Einreichung der Steuererklärungen 2021
Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärungen nicht beim Steueramt Bonaduz, sondern direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur einzureichen sind. Für Ihre Akten erstellen Sie bitte eine Kopie der eingereichten Steuererklärung sowie sämtlicher Hilfsformulare und Beilagen, da die in Chur eingereichten Unterlagen nach der Verarbeitung (Scanning) vernichtet werden. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2021 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Angaben in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2021
Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2021 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung. Sie bietet für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2021 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden. Wir bitten Sie, die Beilagen bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Angaben innerhalb der Steuererklärung anzuhängen. Mit wenigen Mausklicks kann dann die Steuererklärung 2021 samt Beilagen elektronisch übermittelt werden.
Ab dem 01. Januar 2022 können Steuererklärungen ab der Steuerperiode 2021 neu ohne Unterzeichnung elektronisch eingereicht werden. Für die elektronische Übermittlung jeder Steuererklärung 2021 wird ein eigener Passcode benötigt. Sie finden diesen auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2021 oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten. Die Quittung, die Sie nach erfolgter elektronischer Übermittlung erhalten, muss nicht mehr ausgedruckt, unterzeichnet und per Post der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden gesandt werden; sie dient lediglich Ihrer eigenen Dokumentation.
Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2021 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 14. Januar 2022
Bauherrschaft
Mathis Arthur, c/o Mathis Baumanagement AG, Rätusstrasse 22, 7000 Chur vertreten durch Mathis Baumanagement AG, Rätusstrasse 22, 7000 Chur
Bauvorhaben
Neubau Einfamilienhaus, Parz. Nr. 1036, Blumenweg 4, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Salzgeber Daniela und Marco, Wingertstrasse 26, 7012 Felsberg,
Massaro Tatjana und Luigi, Campogna 3, 7402 Bonaduz,
Wallimann Rahel und Tom, Güterstrasse 10, 7000 Chur,
GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns vertreten durch GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben
Provisorische Baupiste für Baustellenerschliessung, Parz. Nrn. 344, 990, 2399, 2400, 2401, 2406, 2408, 2413 (Quartierplan Ginellas), 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 03. Februar 2022.
Beschlüsse und Informationen aus dem Gemeindevorstand
- Marcel Bieler ist Gemeinde-Vizepräsident für das Jahr 2022
- Die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe 2022 sind:
- 11. und 18. Dezember 2022
- Für die Jugendförderung der Vereine werden CHF 14'600.00 ausbezahlt. Dies entspricht dem Maximum von CHF 50.00 gemäss Reglement pro jugendlichem Vereinsmitglied mit Wohnsitz in der Gemeinde
- Der Faktor 2022 der Förderbeiträge für energetische Gebäudesanierungen sowie den Ersatz von Elektro-, Oel- und Gasheizungen wird auf 0.5 der Kantonalen Förderbeitrage festgesetzt
- Die Gemeinde Rhäzüns hat per Ende Dezember 2021 die Vereinbarung über die Nutzung der Schiessanlage Nulez gekündigt
BAUGESUCH; TAG DER PUBLIKATION IN DER RUINAULTA: 24. Dezember 2021
Bauherrschaft
StWEG Versamerstr. 39, Hr. T. Kamber, Versamerstrasse 39, 7402 Bonaduz vertreten durch Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben
Montage Luft / Wasser-Wärmepumpe auf der Südseite, Parz. Nr. 385, Versamerstrasse 39, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 13. Januar 2022.
COVID-19; Benützung der Gemeindeliegenschaften
Mit Blick auf die durch den Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus hat der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns an seiner Sitzung vom 21.12.2021 beschlossen, dass die Nutzung der Blockhütte Bot Mulins und der Waldhütte Tarmuz für öffentliche Veranstaltungen nicht möglich ist. Privatveranstaltungen bis max. 30 Personen sind unter Einhaltung der 2G-Regelung (Geimpfte und Genesene) weiterhin möglich. Die Nutzung der übrigen Gemeindeliegenschaften (Turnhalle etc.) ist ebenfalls unter Beachtung der 2G-Regel für Personen ab 16 Jahren möglich.
Gemeinde Trin und Bonaduz; Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Öffentliche Planauflage; Öffentliche Planauflage
Planvorlage der Rhätischen Bahn (RhB):
Gesuch um den Neubau eines integralen Steinschlagschutz Aulta
Gesuchstellerin: Rhätische Bahn AG, Bahnhofstrasse 25, 7001 Chur
Ort: Gemeinde Trin und Bonaduz
Gegenstand: Trin – Versam, integraler Steinschlagschutz
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) und der
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1).
Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche
Auflage: Die Gesuchsunterlagen können von Freitag, 7. Januar 2022 bis Montag, 7.Februar 2022 an
folgenden Stellen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden:
- Gemeindeverwaltung Trin, Via Principala 59, 7014 Trin.
- Gemeindeverwaltung Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz.
- Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur.
Für eine physische Einsichtnahme ist zwingend mit dem Empfang der Sinergia einen Termin zu vereinbaren (Tel. 081 257 50 56). Die Unterlagen sind ebenfalls elektronisch auf www.aev.gr.ch unter der Rubrik "Aktuelles" einsehbar.
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG;
SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim
Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Enteignung: Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren
um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG).
Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung Öffentlicher Verkehr
Danke
Wir möchten uns herzlich bei der Bevölkerung von Bonaduz für die Unterstützung und Ihren tatkräftigen Einsatz für die Gemeinschaft bedanken. Der Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung wünschen allen frohe Festtage und alles Gute fürs kommende Jahr.

Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 17.Dezember 2021
Bauherrschaft
Waeber Sonja und Roger, Via Caschners 29, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Anbau Sitzplatzüberdachung auf der Südwestseite, Parz. Nr. 691, Via Caschners 29, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 06. Januar 2022.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2021:
- Das Budget 2022 freigegeben
- Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe auf CHF 250.00 festgelegt
- Die Sanierung des Bahnübergangs Tgivisuri per Ende März 2022 zur Kenntnis genommen. Die Gleisanlage Bahnhof bis zum Bahnübergang Tgivisuri wird voraussichtlich ab dem 25. April 2022 bis 14. Mai 2022 erneuert.
Der Gemeindevorstand dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Unterstützung und das Vertrauen und wünscht frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr. Bleiben Sie gesund!
PROTOKOLL DER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 02. Dezember 2021
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2021 ist ab dem 17. Dezember 2021 aufgeschaltet und liegt im Gemeindehaus für die Bevölkerung auf, gemäss Artikel 11 Abs 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden. Gemäss Artikel 11 Abs 3 sind Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.
Gemeindeverwaltung: Veränderte Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Bitte beachten Sie, dass der Schalter der Gemeindeverwaltung Bonaduz über die Feiertage (vom Freitag, 24. Dezember 2021 bis Sonntag, 02. Januar 2022) geschlossen bleibt.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 10.Dezember 2021
Bauherrschaft
Degiacomi Guido, Tadi 147, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Zweckänderung Viehstall in Remise mit Einbau Garagentor, Parz. Nr. 1861, Flies, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 30. Dezember 2021.
Verzugs- und Vergütungszins ab 1. Januar 2022
Gestützt auf Art. 2 des Steuergesetzes der Gemeinde Bonaduz wird für das Kalenderjahr 2022 der Verzugs- und Vergütungszins analog dem Kanton Graubünden festgelegt:
4% Verzugszins
0% Vergütungszins
Gemeindesteuerfuss 2022
An der Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2021 hat der Souverän den Steuerfuss für die Gemeinde Bonaduz für das Jahr 2022 auf 84 % der einfachen Kantonssteuer festgelegt.
Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2021
Im Januar 2022 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2021 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2020.
Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2021 gegenüber der Steuerperiode 2020 stark verändert, kann beim Steueramt Bonaduz eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2021 beantragt werden.
Für das Gesuch um Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2021 steht Ihnen auf der Homepage der Gemeinde Bonaduz ein entsprechendes Formular zur Verfügung (Eingabe im Suchfeld: „Gesuch Korrektur Steuerfaktoren“).
Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2021 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2021 mitzuteilen.
Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.
Christbaumverkauf am 16.12.2021
Der traditionelle Christbaumverkauf findet am Donnerstag, 16. Dezember 2021 ab 16:00 Uhr (bis ca. 18:30 Uhr) auf dem Werkhofareal "Ratiras" statt. Nach Weihnachten könnten die Christbäume in der Grünsammelstelle beim Werkhof Ratiras entsorgt werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Gemeindebetriebe Bonaduz / Rhäzüns
Baugesuche Tag der Publikation in der Ruinaulta; 3. Dezember 2021
Bauherrschaft
Guidon Willy und Beatrice, Via Sableun 16, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Anbau Sitzplatzüberdachung, Parz. Nr. 338, Via Sableun 16, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
StWEG Sableun 1, Haus D+E, Hr. Roman Pinchera, Sonnenweg 12, 7402 Bonaduz vertreten durch Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe auf der Nordseite, Parz. Nr. 333, Sonnenweg 10, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 23. Dezember 2021.
Vignettenplicht für mobile Heizungen im Freien
Gemäss den Energievorschriften des Kantons Graubünden (in Kraft seit 1. Januar 2011) sind mobile Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2 -Ausstoss kompensiert wird. Eine Vignette bis 14 kW kostet Fr. 60.00 und ist bei der Gemeinde Bonaduz erhältlich. Die Vignette hat eine Gültigkeit von jeweils einem Jahr (1. September bis 31. August). Die Vignettenpflicht besteht ab der ersten Inbetriebnahme in der entsprechenden Gültigkeitsperiode. Weitere Informationen unter www.aev.gr.ch / Merkblatt Mobile Heizungen im Freien.
Rechnungsabschluss 2021
Im Hinblick auf den bevorstehenden Rechnungsabschluss ersuchen wir alle Behörden- und Kommissionsmitglieder, Privatpersonen und Firmen, Ihre Guthaben gegenüber der Gemeinde für das Jahr 2021 bis spätestens 3. Dezember 2021 in Rechnung zu stellen.
Wir danken allen, die auch in diesem Jahr wieder durch pünktliches Zahlen unsere Arbeit erleichtert und der Gemeinde dadurch Kosten und Umtriebe erspart haben.
Freudiges Ereignis
Gerne dürfen wir über einen sehr seltenen Geburtstag informieren.
Frau Anna Werth kann am 04. Dezember 2021 ihren 100sten Geburtstag im Kreise ihrer Angehörigen feiern.
Der Gemeindevorstand von Bonaduz gratuliert der Jubilarin herzlich und wünscht ihr alles Gute und viel Freude.
Adventsbäume in den Quartieren
Während der Adventszeit dankt die Gemeinde der Bevölkerung mit Aufstellen von Adventsbäumen in den Quartieren, welche auch zusätzlich von der Bevölkerung geschmückt werden dürfen. Die Bäume sind ab dem 6. Dezember 2021, 19.00 Uhr bereit und der Gemeindevorstand und die Anwohner freuen sich, wenn die Adventsbäume festlich geschmückt werden.
Der Gemeindevorstand wird die Adventsbäume am Abend des 14. Dezember mit seinen Wünschen schmücken.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 19. November 2021
Bauherrschaft
Zala Norberto, Marisa und Fabian, Via Carrera 14a/14b, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Umbau des bestehenden Carports an der Südseite des Wohnhauses zu einer Garage, Parz. Nr. 2349, Via Carrera 14a + 14b, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 09. Dezember 2021.
Eröffnung Adventsbaum
Auch in diesem Jahr wird der Adventsbaum auf dem Dorfplatz am Mittwoch, 1. Dezember 2021 um 18.00 Uhr wieder in hellem Licht erscheinen und in die Adventszeit einstimmen.
Die Musikgesellschaft Bonaduz wird für einen stimmigen musikalischen Rahmen sorgen. Bitte halten Sie die Abstandsregeln ein.
Allgemeinverfügung Nutzung Schulareal
Die Beschwerdefrist ist ungenutzt abgelaufen und die Allgemeinverfügung Nutzung Schulareal somit rechtskräftig. Eine Kopie der Verfügung kann während unseren Öffnungszeiten am Schalter bezogen oder auf unserer Homepage (Allgemeinverfügung Nutzung Schulareal) eingesehen werden.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 12. November 2021
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch
Uli Lippuner AG, Höfligasse 10, 7304 Maienfeld
Bauvorhaben
Sondierbohrung und Pumpversuch mit Rodungsgesuch, Parz. Nr. 3001, Nuign, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Salzgeber Marco und Daniela, Wingertstrasse 26, 7012 Felsberg vertreten durch
Sosio + Partner AG, Gassa sutò 43a, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Neubau Einfamilienhaus, Parz. Nr. 2394, Via Aulta, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 02. Dezember 2021.
Einladung zur Gemeindeversammlung
Der Gemeindevorstand lädt Sie ein zur Gemeindeversammlung am Donnerstag, 2. Dezember 2021, 19.30 Uhr in der Turnhalle Furns und freut sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Traktanden
19.30 Uhr Übergabe des Labels Energiestadt durch Michael Casutt Amt für Energie und Verkehr
- Kenntnisnahme Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2021
- Orientierung über Gemeindehaushalt und Finanzplan 2023 - 2027
- Nachtragskredit Erschliessungsstrasse Ginellas / Vicrusch
- Kredit für Studie Entwicklung Dorfplatz
- Kredit Strasse Scardanal Etappe C
- Budget 2022
- Festsetzung des Steuerfusses 2022
- Orientierungen
- Sanierung Gemeinde-Archiv
- Wegweiser Wanderweg alter Alpweg
- Varia
Die Botschaft mit der Einladung zu dieser Gemeindeversammlung und der Stimmrechtsausweis wurden in alle Haushalte verteilt. Die Botschaft kann zusätzlich hier eingesehen werden.
Aus Gründen der Kosteneinsparung, des Umweltschutzgedankens und der heutigen vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten wird das Budget nicht an die Haushaltungen verteilt.
Die Unterlagen liegen im Eingangsbereich des Gemeindehauses zur Mitnahme auf.
Hier ist das Budget ebenfalls aufgeschaltet.
Der Gemeindevorstand freut sich auf ihr zahlreiches Erscheinen.
Eidgenössische Abstimmung vom 28. November 2021
Die Urne ist im Gemeindehaus zu folgenden Zeiten aufgestellt:
Freitag, 26. November 2021 14.00 – 16.00 Uhr
Sonntag, 28. November 2021 08.30 – 09.00 Uhr
Die Stimmausweise (A4-Blatt) sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Kuvert separat (nicht im Kuvert mit den Stimmzetteln) zuzustellen. Bei Postzustellung bitte Kuvert frankieren, besten Dank.
Aus dem Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
- Freigabe der Mitwirkung für die Grundeigentümer QP Ginellas
- Vergabe der Schallschutzmassnahmen im Schulhaus Plaz an die Firma Montalta AG
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 29. Oktober 2021
Bauherrschaft
Pintus-Stoss Stefano und Simone, Via Carrera 7, 7402 Bonaduz vertreten durch
Zuber Aussenwelten, Churerstrasse 23, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Neubau Aussenschwimmbecken östlich des bestehenden Sitzplatzes, Parz. Nr. 2359, Via Carrera 7, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 18. November 2021.
Schliessung der Büros der Gemeindeverwaltung an Allerheiligen
Am Montag, 1. November bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Wir danken für das Verständnis.
Birnel-Aktion 2021/2022
Wir bieten Ihnen auch in diesem Jahr wieder die Gelegenheit, das beliebte Birnel zu kaufen. Greifen Sie also zu und melden Sie sich bis 12. November 2021. Wir nehmen Ihre Bestellungen gerne entgegen:
Rein natürliches (konventionelles) Birnel
Glas 60 gr Fr. 1.90
Glas 250 gr Fr. 5.00
Dispenser 250 gr Fr. 5.00
Glas 500 gr Fr. 9.00
Glas 1 kg Fr. 14.50
Kessel 5 kg Fr. 55.00
Kessel 12,5 kg Fr. 125.00
Zertifiziertes Birnel mit der Bio-Knospe
Glas 60 gr Fr. 2.00
Glas 250 gr Fr. 5.40
Dispenser 250 gr Fr. 5.40
Glas 500 gr Fr. 10.30
Glas 1 kg Fr. 15.50
Kessel 5 kg Fr. 65.00
Kessel 12,5 kg Fr. 155.00
Impf- und Informationsmöglichkeit in Bonaduz
Das Amt für Gesundheit Graubünden bietet am Samstag, 06. November 2021 zwischen 16.00 und 18.00 Uhr im Schulhaus Ruver in Bonaduz gratis Covid-Impfungen an. Für die erste Impfung stehen die Impfstoffe von Janssen oder Moderna zur Verfügung.
Bitte die Krankenkassen-Karte, den Impfausweis und die Identitätskarte mitbringen.
Unentschlossene Personen können sich vor Ort kostenlos beraten lassen.
Birnel-Aktion 2021/2022
Wir bieten Ihnen auch in diesem Jahr wieder die Gelegenheit, das beliebte Birnel zu kaufen. Greifen Sie also zu und melden Sie sich bis 12. November 2021. Wir nehmen Ihre Bestellungen gerne entgegen:
Rein natürliches (konventionelles) Birnel
Glas 60 gr Fr. 1.90
Glas 250 gr Fr. 5.00
Dispenser 250 gr Fr. 5.00
Glas 500 gr Fr. 9.00
Glas 1 kg Fr. 14.50
Kessel 5 kg Fr. 55.00
Kessel 12,5 kg Fr. 125.00
Zertifiziertes Birnel mit der Bio-Knospe
Glas 60 gr Fr. 2.00
Glas 250 gr Fr. 5.40
Dispenser 250 gr Fr. 5.40
Glas 500 gr Fr. 10.30
Glas 1 kg Fr. 15.50
Kessel 5 kg Fr. 65.00
Kessel 12,5 kg Fr. 155.00
Tag der offenen Türen Schulhaus Furns, Sonntag, 31. Oktober 2021
Geschätzte Einwohner*innen
Der Gemeindevorstand führt am 31. Oktober 2021 einen Tag der offenen Türen im Schulhaus Furns durch. Dazu sind Sie herzlich eingeladen. Der Anlass findet mit der COVID-Regel 3G statt, d.h., geimpft, genesen oder getestet. Das Programm sieht wie folgt aus:
- Covid-Kontrolle Eingang Schulhaus Furns ab 10.00 Uhr
- Ökumenischer Gottesdienst mit Segnung der neuen Halle und Begleitung durch den Männerchor Bonaduz 10.30 – 11.45 Uhr
- Ansprache Gemeindepräsidentin Elita Florin-Caluori
- Danach Tag der offenen Türen für die Bevölkerung inkl. Verpflegungsmöglichkeiten 11.45 – 15.00 Uhr
- Auftritt Musikgesellschaft Bonaduz 13.00 Uhr
Für Verpflegung ist gesorgt, der Gemeindevorstand freut sich auf Ihren Besuch.
Absicht zur Einleitung des Landumlegungsverfahrens Vicrusch
Gemäss Beschluss vom 04. Oktober 2021 beabsichtigt der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 27 Abs. 8 BauG, Art. 65 KRG und Art. 29 Abs. 1 KRVO ein Landumlegungsverfahren (selbstständiges Verfahren) einzuleiten.
Zweck: Bildung von zweckmässig überbaubaren Parzellen
Beizugsgebiet: Teilparzellen 991, 1115, 1116 und Parzellen 1117, 1119, 1120
Auflageakten: Plan «Einleitung - Beizugsgebiet 1: 1’000»
Auflagezeit: Vom 08.10.2021 bis 08.11.2021 auf dem Bauamt der Gemeinde während den ordentlichen Schalterstunden
Einsprachen: Gegen die beabsichtigte Einleitung des Landumlegungsverfahrens sowie gegen die
Abgrenzung des Beizugsgebiets kann während der vorerwähnten Auflagefrist beim
Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden
(Art. 30 Abs. 1 KRVO)
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 8. Oktober 2021
Bauherrschaft
Gerber Annina und Martin, Via Crest 10, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Erstellung von zwei Windschutzwänden beim bestehenden Autounterstand, Parz. Nr. 2370-A, Via Crest 10, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Muoth Andreas und Fabiana, Via Sogn Gieri 9, 7402 Bonaduz vertreten durch
G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe an der Ostfassade, Parz. Nr. 533,
Via Sogn Gieri 9, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Caluori Beat, Dorfstrasse 21, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Heckenersatz durch Sichtschutzwand, Parz. Nr. 574, Dorfstrasse 21, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 28. Oktober 2021.
Herbstschnitt der Hecken
Es ist wieder an der Zeit, die Hecken entlang der Strassen und Gehwege zu schneiden.
Gestützt auf Artikel 76 Absatz 5 des kantonalen Raumplanungsgesetzes muss ein Lebhag (Hecke) jährlich "auf die Grenze" und eine Höhe von maximal 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273).
Bitte führen Sie die Arbeiten so aus, dass das Frühlingswachstum bereits mitberücksichtigt ist.
Wir bitten Sie ebenfalls, verdeckte Strassenlaternen, Signalisationen und Hydranten von Bäumen und Sträuchern zu befreien. Ebenfalls ist bei überhängenden Bäumen das minimale Lichtraumprofil vom 2.25 m Höhe über Gehwegen und 4.50 m über Strassen einzuhalten.
Der Hecken- und Baumschnitt kann von Hauseigentümern und Mietern von Liegenschaften von Bonaduz und Rhäzüns (oder von deren beauftragten Drittfirmen) jederzeit und unentgeltlich beim Sammelplatz Ratiras deponiert werden (südlichste Grüngutbox).
Wir danken Ihnen für die Ausführung der Arbeiten und freuen uns mit Ihnen über korrekt geschnittene Bäume und Sträucher sowie hindernisfreies Benutzen der Strassen und Trottoire.
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.crestault.ch unter Werk Heckenschnitt
Allgemeinverfügung Nutzung Schulareal
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 4. Oktober 2021 beschlossen, folgende Allgemeinverfügung über die Nutzung des Schulareals zu erlassen:
Der Gemeindevorstand erlässt eine Allgemeinverfügung auf den Parzellen 144 (ohne Friedhof), 267 und 2024, gestützt auf den Art. 32 PolG sowie gestützt auf Art. 12 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2 USG in Form einer Allgemeinverfügung folgende Beschränkungen:
Die Benutzung des Schulhausareals wird in folgenden Zeiten gestattet:
Während des Schulbetriebs
- Montag bis Freitag, ausserhalb des Schulbetriebs bis spätestens 21.00 Uhr,
der Schulbetrieb hat Vorrang, die Mittagsruhe von 12.00 – 13.00 ist einzuhalten - Mittwochnachmittag 13.00 – 21.00 Uhr
Ausserhalb des Schulbetriebs
- Samstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 21.00 Uhr
- Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 20.00 Uhr
Schulferien
- Montag bis Samstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 21.00 Uhr
- Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 20.00 Uhr
- Während den Schul- und Kindergartenzeiten sind die beiden Spielplätze und die Spielgeräte für die Schule, resp. den Kindergarten reserviert und der Aufenthalt auf den Spielplätzen und rund um den Kindergarten ist untersagt. Während den kindergartenfreien Nachmittagen kann der Spielplatz benutzt werden.
- Das Umstellen und Verschieben der Sitzbänke ist nicht gestattet.
- Das gesamte Schulareal ist eine gewalt- und suchtmittelfreie Zone. Das Konsumieren von Tabakwaren und Alkohol ist verboten.
- Der Gemeindevorstand kann die temporäre Aufhebung der gewalt- und suchtmittelfreien Zone beschliessen.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation Beschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden eingereicht werden.
Verlängerung der Planungszone (Kernzone)
Anlässlich seiner Sitzung vom 20. September 2021 hat der Gemeindevorstand beschlossen, die am 6. November 2017 erlassene und letztmals am 28. Oktober 2019 verlängerte Planungszone betreffend die Kernzone um zwei Jahre bis 5. November 2023 zu verlängern.
Diese Verlängerung erfolgt mit folgender unveränderter Zielsetzung: Prüfung von Regelungen in der Kernzone, mit welchen sowohl eine angemessene Verdichtung als auch eine angemessene Wohnqualität sichergestellt werden kann.
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung vom 30. September 2021 zugestimmt.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG).
Die vorliegende Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG).
Impfbus in Bonaduz
Das Amt für Gesundheit Graubünden stationiert den Impfbus am Samstag, 09. Oktober 2021 zwischen 13.00 und 18.00 Uhr auf dem Dorfplatz in Bonaduz. Impfwillige können ohne Terminvereinbarung und gratis die Covid-Impfung erhalten. Bitte Krankenkassen-Karte, Impfausweis und Identitätskarte mitbringen.
Unentschlossene Personen können sich vor Ort kostenlos beraten lassen.
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 1. Oktober 2021
Bauherrschaft
Wasserkorporation Parstogn, Bonaduz, c/o Herr Leo Heini, Surval 13, 7425 Masein vertreten durch Leo Heini, dipl. Bauingenieur HTL, Surval 13, 7425 Masein
Bauvorhaben
Sanierung Quellfassung und Pumpenstation, Parz. Nr. 3004 + 1965, Parstogn, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Helg Barbara und Richard, Lehmgrueb 8, 9602 Bazenheid vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe an der Westfassade, Parz. Nr. 2037, Scardanal, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 21. Oktober 2021.
Informationsanlass
Zur Erinnerung
Heute Abend, 30. September 2021 um 19 Uhr findet der Informationsanlass zum Stand der Dorfkernplanung statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Eidgenössische Abstimmung vom 26. September 2021 - Resultate Bonaduz
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 24. September 2021
Bauherrschaft
Bäriswyl Sonja und Robert, Rainstrasse 4, 8114 Dänikon ZH vertreten durch
Krieg Bad & Heizung AG, Quaderstrasse 33, 7205 Zizers
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe an der Ostfassade, Parz. Nr. 1926, Scardanal, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Demarmels Christian, Hauptstrasse 19, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Projektänderung I: Überdachung Balkon, Parz. Nr. 306, Hauptstrasse 15, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 14. Oktober 2021.
Obligatorische Schiesspflicht 2021
Die Obligatorische Schiesspflicht muss im Jahr 2021, weitere pandemische Massnahmen ausgeschlossen, bis zum 30. September erfüllt werden. Im Schiessstand Nulez/Bonaduz kann am:
Donnerstag, 30. September, 17.30 - 19.00 Uhr geschossen werden.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
In den Schützenhäusern gilt Maskenpflicht.
Die Kernzonenplanung ist bereit für die kantonale Vorprüfung
In den vergangenen Wochen und Monaten hat die Begleitgruppe, eine Runde aus verschiedenen Interessensvertretenden, und der Gemeindevorstand intensiv an der Kernzonenplanung gearbeitet. Dabei war stets das Ziel, eine zukunftsgerichtete Entwicklung des Dorfkerns mit dem Erhalt der Qualitäten zu ermöglichen. Anfänglich wurde anhand von Beispielbildern aus verschiedenen Gemeinden geklärt, wie sich der Dorfkern weiterentwickeln soll. Im weiteren Verlauf der Planungsarbeiten wurden diese Wunschvorstellungen mit Details und greifbaren Inhalten gefüllt. Nach Abenden mit angeregten Diskussionen liegt nun ein gemeinsames Resultat der Begleitgruppe und des Gemeindevorstandes vor.
Mit der Revision der Planungsgrundlagen für den Dorfkern werden verlässliche, pragmatische und praxisnahe Instrumente geschaffen. Diese werden in den kommenden Monaten von verschiedenen kantonalen Ämtern vorgeprüft.
Diesen nächsten Schritt nehmen wir gerne als Anlass, alle interessierten Bonaduzer und Bonaduzerinnen über die Inhalte und das weitere Vorgehen der Arbeiten zu informieren.
Sie sind herzlich willkommen:
Informationsanlass am 30. September 2021, ab 19.00 Uhr, in der Turnhalle Furns
Für Gemeindeversammlungen und deren politischen Versammlungen gelten gemäss Corona Vorschriften:
Das Tragen von Masken, desinfizieren, Abstand einhalten und sich registrieren lassen.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 17. September 2021
Bauherrschaft
Lang Mario, Via Salens 28a, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Erweiterung Parkplätze, Parz. Nr. 738, Via Salens 28a, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 07. Oktober 2021.
Zügeltermin 1. Oktober
Im Hinblick auf den 1. Oktober, welcher als weitverbreiteter Zügeltermin gilt, möchten wir Sie auf folgenden Gesetzesartikel hinweisen:
Gesetz über die Einwohnerregister (Einwohnerregistergesetz, ERG); Art. 13
An- und Abmeldepflicht
1 Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2 Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3 Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4 Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5 Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.
Schweissarbeiten / Maschinen / Gleisbau Nachteinsatz der Rhätischen Bahn AG (RHB)
In der Zeit vom 20. September 2021 bis 30. September 2021 werden während einzelner Nächte zwischen Reichenau-Tamins und Preda Schweissarbeiten und in der Zeit vom 23. September 2021 bis 6. Oktober 2021 während einzelner Nächte zwischen
Stugls/Stuls und Bergün/Bravuogn Maschinen Gleisbau- und Schweissarbeiten ausgeführt. Es werden dabei diverse Gleisbaumaschinen eingesetzt, die eine Sperrung der Gleise erfordern. Aus betrieblichen Gründen können diese Arbeiten deshalb nur während der Nacht ausgeführt werden.
Leider ist dabei der mit der Maschinenarbeit und mit dem Werkzeugeinsatz verbundene Lärm unvermeidlich. Die RHB ist bemüht, die Lärmemissionen möglichst gering zu halten.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Eidgenössische Abstimmung vom 26. September 2021
Die Urne ist im Gemeindehaus zu folgenden Zeiten aufgestellt:
Freitag, 24. September 2021 14.00 – 16.00 Uhr
Sonntag, 26. September 2021 08.30 – 09.00 Uhr
Die Stimmausweise (A4-Blatt) sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Kuvert separat (nicht im Kuvert mit den Stimmzetteln) zuzustellen. Bitte bei Versand per Post Kuvert frankieren. Besten Dank.
Tierhalterpflichten
Gestützt auf das Polizeigesetz der Gemeinde Bonaduz (Art. 13, 16 und 17) haben Tierhalter eine Aufsichtspflicht.
Art. 17
Tierhaltung in der Öffentlichkeit
¹ Es ist untersagt, Tiere in öffentliche Gebäude mitzunehmen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Führ- und Assistenzhunde. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
² Innerhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde an der Leine zu führen. Der Gemeindevorstand kann weitere Einschränkungen erlassen.
³ Ausserhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde jederzeit unter Kontrolle zu halten und dürfen nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
4 Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Verunreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Wir danken den Tierhaltern bestens.
Vignettenplicht für mobile Heizungen im Freien
Gemäss den Energievorschriften des Kantons Graubünden (in Kraft seit 1. Januar 2011) sind mobile Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2 -Ausstoss kompensiert wird. Eine Vignette bis 14 kW kostet Fr. 60.00 und ist bei der Gemeinde Bonaduz erhältlich. Die Vignette hat eine Gültigkeit von jeweils einem Jahr (1. September bis 31. August). Die Vignettenpflicht besteht ab der ersten Inbetriebnahme in der entsprechenden Gültigkeitsperiode. Weitere Informationen unter www.aev.gr.ch
Strassensanierung Scardanal: Verschiebung Bauarbeiten
Wie die Gemeinde vorangekündigt hat, sollte dieses Jahr eine Etappe der Strasse nach Scardanal mit Baubeginn am 20.09.2021 saniert werden. Leider kann nun die geplante Etappe aufgrund einzelner, noch offener Interessenskonflikte dieses Jahr nicht realisiert werden.
Der Baubeginn kann aufgrund der fortschreitenden Jahreszeit und den auszuführenden Arbeiten, welche mehrheitlich auf eine gute Witterung angewiesen sind, nicht weiter gegen Jahresende verschoben werden, so dass eine Ausführung voraussichtlich im 2022 erfolgen wird.
Wir werden Sie zu gegebener Zeit wieder informieren.
Sperrung der Sculmserstrasse
Die Sculmserstrasse, im Abschnitt Veier - Vorderhof, km 2.00 bis km 6.50, muss infolge Belagsarbeiten ab Dienstag, 07. September, bis Donnerstag, 09. September 2021, jeweils zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 17.00 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt werden.
Umleitung:
Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit.
Bemerkungen:
Fussgänger und Radfahrer können die Baustelle passieren.
Die Sperrungen sind witterungsabhängig. Als Ausweichdaten sind die darauffolgenden Tage vorgesehen.
Kontaktadresse:
Tiefbauamt Graubünden, Bezirk 1, Chur; Tel. 081 257 57 11
Tageskarte Gemeinde
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Die SBB stellt das Angebot der Tageskarten Gemeinde per Ende 2023 ein.
Diese Tatsache sowie die Möglichkeit von Sparbilletten haben uns veranlasst, das Angebot Tageskarte Gemeinde ab 1. Dezember 2021 nicht mehr anzubieten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Aus dem Gemeindevorstand
- Der Gemeindevorstand organisiert am 30. September 2021 einen öffentlichen Informationsanlass zum Thema Teilrevision Ortskernplanung in der Turnhalle Furns, Beginn: 19.00 Uhr. Je nach Vorgaben des BAG werden die Regeln zur Teilnahme noch bekannt gegeben.
- Erschliessung Gebiet Ginellas III
Areal- und Quartierplanrevision Ginellas Etappe III
Im Rahmen der Arealplanrevision «Ginellas-Ruver-Caschners» vom 11. Januar 2021 / 4. Mai 2021, wurde bekanntlich die Etappe III, Ginellas, durch den Kanton zur Überbauung freigegeben. In Anschluss daran hat die Gemeinde mit Einleitungsbeschluss vom 21. Juni 2021 eine Revision des Quartierplans Ginellas eingeleitet, weil der noch nicht überbaute Teil des Quartierplangebiets teilweise, der in der Grundordnung im Jahr 2018 geänderten Verkehrsführung, im südlichen Bereich von Vicrusch, widerspricht.
Die Parzellen, welche südlich an die Via Aulta angrenzen und Gegenstand der soeben freigegebenen Etappe III in Ginellas bilden, sind grundsätzlich erschlossen und von der vorerwähnten Anpassung an die neue Verkehrsführung nicht direkt betroffen.
Betreffend Überbaubarkeit der bislang unüberbauten Grundstücke im Gebiet Ginellas ist somit wie folgt zu unterscheiden:
a) Alle Eigentümer von unüberbauten Grundstücken im Quartierplangebiet Ginellas, welche nicht direkt an die bereits realisierte Via Aulta angrenzen, müssen mit der Überbauung ihrer Grundstücke vorläufig zuwarten. Dies bis die Quartierplanrevision abgeschlossen und in Anschluss daran die Quartierstrassen, welche das Quartier von Süden her neu erschliessen, realisiert wurden. Dies, weil gemäss Art. 72 KRG für nicht vollständig erschlossene Grundstücke keine Baubewilligung erteilt werden darf.
b) Für Grundstücke, welche bereits an die realisierte Via Aulta angrenzen, kann die Frage der Überbaubarkeit, da diese gemäss Art. 72 KRG als erschlossen gelten, grundsätzlich bejaht werden. Die Eigentümer dieser Grundstücke können mithin entsprechende Baugesuche einreichen, worauf die Baubehörde - nach Kenntnis allfälliger Einsprachen - über diese Baugesuche einschliesslich die konkrete Baustellenerschliessung entscheiden wird.
Impfbus in Bonaduz
Das Amt für Gesundheit Graubünden stationiert den Impfbus am Samstag, 11. September 2021 zwischen 13.30 und 18.00 Uhr auf dem Dorfplatz in Bonaduz. Impfwillige können ohne Terminvereinbarung und gratis die Covid-Impfung erhalten. Bitte Krankenkassen-Karte, Impfausweis und Identitätskarte mitbringen.
Unentschlossene Personen können sich vor Ort kostenlos beraten lassen.
Obligatorische Schiesspflicht
Die Obligatorische Schiesspflicht muss im Jahr 2021, weitere pandemische Massnahmen ausgeschlossen, bis zum 30. September erfüllt werden. Im Schiessstand Nulez/Bonaduz kann an folgenden Tagen geschossen werden:
- Dienstag, 31. August, 18.00 - 19.30 Uhr
- Donnerstag, 30. September, 17.30 - 19.00 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
In den Schützenhäusern gilt Maskenpflicht.
REGION IMBODEN - GESCHÄFTSBERICHT 2020
Finden Sie hier den Geschäftsbericht 2020 der Region Imboden.
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 13. August 2021
Bauherrschaft
Item-Rohner Ruth und René, Via Danisch 12, 7402 Bonaduz vertreten durch Architekturbüro Koni Florin, Curscheglias 20, 7415 Rodels
Bauvorhaben
Rückbau und Wiederaufbau Maiensäss, Parz. Nr. 2261, Salatginas sut, in 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Bieler Margot und Walter, Via Plazzas 16, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Wärmepumpe mit PV-Anlage, Parz. Nr. 648, Via Salens 11, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Campa Gaetano und Marianne, Sera Curt 1, 7402 Bonaduz vertreten durch Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe an der Nordfassade, Parz. Nr. 2267, Sera Curt 1, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 02. September 2021.
Böschungsmäher / Nachteinsatz der Rhätischen Bahn AG (RHB)
In der Zeit vom 19. August 2021 bis 07. September 2021 werden während der Nacht zwischen Reichenau-Tamins und Preda Böschungsmäherarbeiten ausgeführt.
Es werden dabei diverse Gleisbaumaschinen eingesetzt, die eine Sperrung der Gleise erfordern. Aus betrieblichen Gründen können diese Arbeiten deshalb nur während der Nacht ausgeführt werden.
Leider ist dabei der mit der Maschinenarbeit und mit dem Werkzeugeinsatz verbundene Lärm unvermeidlich. Die RHB ist bemüht, die Lärmemissionen möglichst gering zu halten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Unterstützung jugendfördernder Vereine
Die Gemeinde unterstützt die Tätigkeit jugendfördernder Vereine und Organisationen der Gemeinde Bonaduz. Als jugendfördernd gilt eine Institution, wenn sie in Bonaduz wohnhaften Jugendlichen namentlich auf kulturellem, sportlichem, musischem oder bildendem Gebiet eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung bietet.
Gesuche für das Jahr 2022 müssen gemäss Reglement bis am 31.08.2021 eingereicht werden.
Das Reglement und das Gesuchsformular kann hier heruntergeladen werden.
Baugesuche
Bauherrschaft
Bieler Claudio, Parstogn 178c, 7402 Bonaduz vertreten durch
Theus Architektur GmbH, Campogna 33, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Energetische Sanierung Wohnhaus, Parz. Nr. 2048, Parstogn, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Bieler–Blumenthal Margot und Walter, Via Plazzas 16, 7402 Bonaduz vertreten durch
Bauherrschaft
Bauvorhaben
Erneuerung Dachgauben westseitig, Heizungsersatz durch eine Erdsonden-Wärmepumpenanlage und Installation einer Indach-Solaranlage, Parz. Nr. 615, Via Plazzas 16, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Florin-Caluori Elita, Via Sogn Gieri 33, 7402 Bonaduz, vertreten durch
Bauherrschaft
Bauvorhaben
Glasdach auf Pergola, Teilerneuerung Hecke, Parz. Nr. 822, Via Sogn Gieri 33, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Hartmann Toni und Susanne, Via Sera Curt 5, 7402 Bonaduz, vertreten durch
Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben
Luft-Wasser-Wärmepumpe von der Nordwestfassade, Parz. Nr. 2268, Via Sera Curt 5, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 19. August 2021.
Privates Abfeuern von Knallkörpern vor dem 1. August
In den letzten Jahren hat das private Abfeuern von Knallkörpern vor dem 1. August relativ stark zugenommen, was regelmässig zu Reklamationen bei der Gemeindeverwaltung geführt hat. Ein grosser Teil der Einwohnerschaft stört sich an diesem Lärm, zudem leiden die Haustiere stark darunter. Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, private Knallkörper ausschliesslich am 1. August abzufeuern. Eine gegenseitige Rücksichtnahme, aber auch eine gewisse Toleranz untereinander ist für die nachbarschaftlichen Beziehungen sicher förderlich und lässt Alle unseren Nationalfeiertag gebührend hochleben.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2021
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2021 ist ab dem 09. Juli auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet und liegt im Gemeindehaus für die Bevölkerung auf, gemäss Artikel 11 Abs 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden. Gemäss Artikel 11 Abs 3 sind Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
- Wahl von Patrick Weissmann als neuen Leiter Bauamt, der Gemeindevorstand gratuliert herzlich
- Im Kanton Graubünden wird die Waldbiodiversität schon seit langem mit Reservaten, Altholzinseln und durch gezielte Eingriffe gefördert. Auf den lebenden oder toten Habitatsbäumen befinden sich unzählige Insektenarten und sie dienen als Lebensraum für weitere ökologisch, seltene und wertvolle Tierarten. Der Kanton unterstützt die Aufnahme solcher Bäume durch einen einmaligen Betrag von CHF 500.00 / Baum. Der Gemeindevorstand hat die Vereinbarung mit dem Kanton genehmigt.
- Genehmigung der Offerte für die Fassadenbehandlung des Jugendtreffs. Der Auftrag wird an eine einheimische Firma vergeben.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 9. Juli 2021
Bauherrschaft
Josef Büeler und Claudia Jurt, Rangsstrasse 43, 7205 Zizers vertreten durch
Architekturbüro Rolf Jurt, Via Spendas 40, 7031 Laax
Bauvorhaben
Energetische Sanierung EFH und Neubau Geräteschopf, Parz. Nr. 504, Montalinweg 12, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 29. Juli 2021.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 2. Juli 2021
Bauherrschaft
Signer Pirmin, Campagna 151b, 7402 Bonaduz, vertreten durch Luzi Hartmann AG, Städtli 23, 7304 Maienfeld
Bauvorhaben
Neubau Remise und Umbau bestehende Remise in Jungviehstall, Parz. Nr. 1256, Campagna 151, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Demarmels Christian, Hauptstrasse 19, 7402 Bonaduz, vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Anbau Balkon und Sitzplatz, Parz. Nr. 306, Hauptstrasse 19, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Vehlow Gunnar und Michaela, Versamerstrasse 59, 7402 Bonaduz, vertreten durch Perazzelli Metallbau AG, Freihofstrasse 30, 7302 Landquart
Bauvorhaben
Terrassenverglasung und Pergola, Parzelle Nr. 2'434, Versamerstrasse 59, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 22. Juli 2021.
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
- Herr Rico Schuon wurde als Leiter Personalamt / Mitarbeiter Finanzen und Controlling gewählt
- Die Leistungsvereinbarung für die gemeinsame Jugendarbeit Bonaduz & Rhäzüns wurde verabschiedet
- Agglo 4 Projekte der Gemeinde Bonaduz werden beim Kanton eingereicht
Der Gemeindevorstand wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohner einen schönen Sommer.
Aus dem Gemeindevorstand:
- Zum Leitbild Energiestadt Bonaduz: Das Leitbild Energie und Klima und die darin integrierte Aktivitätenplanung 2022 – 2025 wurden verabschiedet und die Energiekommission mit der Umsetzung beauftragt. Die Aktivitätenplanung ist zudem die Grundlage für die jährlichen Budgets. Zudem beantragt der Gemeindevorstand dem Trägerverein Energiestadt, die erneute Re-Zertifizierung mit dem Label Energiestadt.
- Die Vergabe der Arbeiten für die 2. Etappe der Erschliessungsstrasse Scardanal wurde beschlossen.
- Zusätzliche Sondierbohrungen auf der Alp Sut, Quelle Salatginas werden in Auftrag gegeben.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 23. Juni 2021
Bauherrschaft
Bargetzi Karin und Urs, Via Atria 6, 7402 Bonaduz, vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Terrassenbeschattung mit Sonnensegel (aufrollbar), Parz. Nr. 941, Via Atria 6, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 15. Juli 2021.
Grabarbeiten Breitbandausbau
Die Cablex AG führt im Auftrag der Swisscom einen Breitbandausbau in der Gemeinde Rhäzüns aus. Das zubringende Kabel wird von der Zentrale Bonaduz aus verlegt. Dies hat zur Folge, dass einige Werklöcher in der Gemeinde Bonaduz zu öffnen sind.
Ab dem 21. Juni 2021 werden die Grabarbeiten in Rhäzüns begonnen. Der Kabeleinzug in Bonaduz wird in der darauffolgenden Woche, ab 28. Juni 2021, erfolgen.
Für alle durch die Grabarbeiten verursachten Unannehmlichkeiten bitten wir um Verständnis. Alle am Breitenbandausbau beteiligten Personen sind bestrebt, die Arbeiten möglichst effizient und mit möglichst geringen Einschränkungen durchzuführen.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 18. Juni 2021
Bauherrschaft
Zarn Benno, Via Flucs 10, 7013 Domat/Ems, vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Elektroautoladestationen, Parz. 511, Schulstrasse 1, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 08. Juli 2021.
EIDGENÖSSISCHE UND KANTONALE ABSTIMMUNG VOM 13. JUNI 2021 - Resultate Bonaduz
Finden Sie hier die Resultate der eidgenöissischen und kantonalen Abstimmung vom 13. Juni 2021 aus Bonaduz:
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 11. Juni 2021
Bauherrschaft
Waeber A., Löserweg 3, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Velounterstand, Parz. Nr. 2454, Löserweg 3, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Acla Nova Immobilien AG c/o Bläsi Immobilien AG, Voa Principala 66, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Umgebungsgestaltung mit Velounterstand, Parz. Nr. 647, Via Salens 15, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Koller Karl, Montalinweg 5, 7402 Bonaduz vertreten durch Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben
Erdsonden-Wärmepumpe, Parz. 563, Montalinweg 5, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Sferlazza Sandro, Via Caschners 27, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Anbau Unterstand/Pergola Terrassensitzplatz, Parz. Nr. 690, Via Caschners 27, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 01. Juli 2021.
Aus dem Gemeindevorstand
- Das Befahren der Alpstrasse für touristische Zwecke ist ab Samstag, 5. Juni 2021 von Tunnel Prau Grond bis PP Cauma freigegeben.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 4. Juni 2021
Bauherrschaft
Raguth Tscharner Daniel, Via Salens 13a, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Anbau Carport, Parz. Nr. 649, Via Salens 13a, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Pol. Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch Emch + Berger Graubünden AG, Kasernenstrasse 36, 7000 Chur
Bauvorhaben
Sanierung Via Caschners, Parz. 2318, 528, 547, 559 in 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Pol. Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch Emch + Berger Graubünden AG, Kasernenstrasse 36, 7000 Chur
Bauvorhaben
Sanierung Schulhausstrasse, Parz. 496, 149, 144 in 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 24. Juni 2021.
COVID-19; NEUESTE LOCKERUNGSSCHRITTE
Der GFS Regio der beiden Gemeinden hat anlässlich seiner heutigen Sitzung die aktuellen Bundesratsbeschlüsse diskutiert und gestützt darauf verschiedene Lockerungen der kommunalen Massnahmen (Nutzung Gemeindeanlagen etc.) beschliessen können. Die Vereine werden durch die Gemeinden direkt informiert, die aktualisierten Schutzkonzepte der Gemeindeanlagen werden in den kommenden Tagen ausgehängt.
Die aktuell geltenden Massnahmen des Bundes finden Sie hier: Regeln und Empfehlungen BAG
Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auch hier: Bundesamt für Gesundheit
Der GFS Regio freut sich, dass der Verlauf der Pandemie weitere Lockerungsschritte zulässt und dankt der Bevölkerung der Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns herzlich für die Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen.
Schliessung der Büros der Gemeindeverwaltung an Fronleichnam
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Donnerstag, 3. Juni 2021 geschlossen.
Vielen Dank für das Verständnis.
Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeindevorstand Bonaduz beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14 [2.03, 2.04, 2.06])
Zusatztafel: Land- und Forstwirtschaft gestattet
- O Tuleu Sut, Verbindung zwischen der Versamerstrasse und dem Parkplatz Tuleu, 2'748'667, 1'186'304 & 2'748'599, 1'186'431
- Waldweg ab Parkplatz Schnitzelschopf in Richtung Westen, 2'747'941, 1'186'113
- Veier, Waldweg in Richtung Norden, 2'747'741, 1'186'001
- Parkplatz Blockhaus, Waldweg in Richtung Blockhaus, 2'747'618, 1'186'012
- Wasserreservoir, Waldweg in Richtung Südwesten, 2'747'406, 1'185'717
- Parkplatz Furns, Waldweg in Richtung Bucca Furns 2'747'065, 1'185'791
- Alte Kiesgrube, Waldweg in Richtung Crest'Aulta, 2'746'736, 1'185'364
- Flies, Waldweg in Richtung Süden 2'746'531, 1'185'068
- Holzlagerplatz, Waldweg in Richtung Norden, 2'746'404, 1'185'214
- Fapiogn, Waldweg in Richtung Nordwesten, 2'746'379, 1'185'144
- Parkplatz Sigl Ault, Waldweg in Richtung Crestas, 2'746'161, 1'184'816
- Sigl Ault, Waldweg alte Sculmserstrasse in Richtung Nordosten, 2'746'185, 1'184'810
- Parkplatz Kohlplatz, Waldweg in Richtung Nordwesten, 2'748'815, 1'186'488
- Reitstall, Waldweg in Richtung Süden, 2'748'599, 1'186'431
- Versamer Unterwerk, Waldweg in Richtung Süden, 2'747'943, 1'186'439
- Parkplatz Versamerstrasse, Waldweg in Richtung Nordwesten, 2'747'676, 1'186'485
- Abzweigung V745.00 Rechtsr. Oberländerstrasse in Richtung Plaun dils Menders, 2'747'232, 1'186'469
- Abzweigung V745.00 Rechtsr. Oberländerstrasse in Richtung Nordwesten, 2'747'173, 1'186'489
- Abzweigung V745.00 Rechtsr. Oberländerstrasse in Richtung Plaunca da Zault, 2'747'112, 1'186'448
- Tierfriedhof, Waldweg in Richtung Norden, 2'746'731, 1'186'499
- Abzweigung V745.00 Rechtsr. Oberländerstrasse, Panoramaweg in Richtung Südwesten, 2'746'400, 1'186'356
- Abzweigung V745.00 Rechtsr. Oberländerstrasse, Höhe Tunnel Spitg 1 in Richtung Nordwesten, 2'745'262, 1'185'323
- Waldwg zwischen Parkplatz Versamertobel und Parstogn, 2'745'308, 1'184'538 & 2'745'826, 1'184'644
- Parkplatz Cauma, Waldweg in Richtung Alp il Bot, 2'747'348, 1'184'040
- Parkplatz Truppenunterkunft, Waldweg in Richtung Norden, 2'749'118, 1'186'470
- rt / Fraktion, Strasse
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14 [2.03, 2.04, 2.06])
Zusatztafel: Ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie mit Bewilligung der Gemeinde
- Parkplatz Scombras, Waldweg in Richtung Alp Sut, 2'746'369, 1'184'083
Das betreffende Fahrverbot auf dem Waldweg gilt je nach Witterungs- und Schneeverhältnissen zwischen Herbst und Frühling und wird von der Gemeinde entsprechend signalisiert.
1. Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse unterbunden werden. Mit der Revision des kommunalen Gesetzes für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen musste die bestehende Signalisation inkl. mit Verfügungen überprüft und angepasst werden.
2. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 17.05.2021 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
3. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Bonaduz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 13. Juni 2021
Die Urne ist im Gemeindehaus zu folgenden Zeiten aufgestellt:
Freitag, 11. Juni 2021 14.00 – 16.00 Uhr
Sonntag, 13. Juni 2021 08.30 – 09.00 Uhr
Die Stimmausweise (A4-Blatt) sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Kuvert separat (nicht im Kuvert mit den Stimmzetteln) zuzustellen. Bitte bei Versand per Post Kuvert frankieren. Besten Dank.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 28. Mai 2021
Bauherrschaft
Gilgen Boris und Silvia, Via Salens 21, 7402 Bonaduz vertreten durch Arthaus green living, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben
Umbau- und Sanierungsarbeiten, neuer Balkon und Pergolaersatz, Parz. 639, Via Salens 21, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 17. Juni 2021.
Hundesteuer
Bitte beachten Sie die Meldepflicht. Hunde sind bis 15.06.2021 bei der Gemeinde anzumelden.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 21. Mai 2021
Bauherrschaft
Spadin Marion und Ricardo, Löserweg 11, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Unbeheizter, offener Anbau an der Südseite des Einfamilienhauses, Parz. Nr. 2450, Löserweg 11, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Castelmur Janine und Sascha, Via Carrera 10, 7402 Bonaduz vertreten durch
Salzgeber Holzbau, Aktienstrasse 71, 7411 Sils im Domleschg
Bauvorhaben
Anbau Pergola mit Outdoorküche, Parz. Nr. 2351, Via Carrera 10, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 10. Juni 2021.
Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners
Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit Beschluss vom 4. Mai 2021 (Protokoll Nr. 410/2021) die vom Gemeindevorstand Bonaduz am 11. Januar 2021 beschlossene Teilrevision des Arealplans Ginellas-Ruver-Caschners ohne Auflagen und Vorbehalte genehmigt.
Der Genehmigungsbeschluss und die genehmigten Planungsmittel können während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Bonaduz eingesehen werden.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 14. Mai 2021
Bauherrschaft
Item Ruth und René, Via Danisch 12, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Erneuerung Bewirtschaftungszufahrt, Parzellen Nr. 3002/2003, Calicuc / Prau dil Stelli, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 3. Juni 2021.
Einladung zur Gemeindeversammlung
Mittwoch, 26. Mai 2021, 20.00 Uhr in der Halle Furns
Traktanden:
- Kenntnisnahme Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020
- Kenntnisnahme Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020
- Jahresrechnung 2020
- Ausführungen zur Jahresrechnung
- Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
- Genehmigung
- Erfolgsrechnung
- Investitionsrechnung
- Bilanz
- Nachtragskredit Sanierung Via Caschners
- Nachtragskredit Sanierung Schulstrasse
- Kreditantrag Versickerung Meteorwasser Schulstrasse und Einzugsgebiet
- Orientierungen
- Start Jugendarbeit
- Stand Gesamtverkehrskonzept
- Organisation Teilrevision Kernzone
- Varia
Die Botschaft mit der Einladung zu dieser Gemeindeversammlung und der Stimmrechtsausweis wurden in alle Haushalte verteilt. Die Botschaft kann zusätzlich hier eingesehen werden.
Aus Gründen der Kosteneinsparung, des Umweltschutzgedankens und der heutigen vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten wird die Jahresrechnung nicht an die Haushaltungen verteilt.
Die Unterlagen liegen im Eingangsbereich des Gemeindehauses zur Mitnahme auf.
Hier ist die Jahresrechnung ebenfalls aufgeschaltet.
Der Gemeindevorstand freut sich auf ihr zahlreiches Erscheinen.
Schulergänzende Tagesstruktur Bonaduz Schuljahr 2021/2022
Geschätzte Eltern, geschätzte Erziehungsberechtigte
Die Gemeinde Bonaduz bietet allen Kindergarten-, Primar- und Oberstufenschulkindern, welche in Bonaduz wohnhaft sind, einen betreuten Mittagstisch und betreute Zeiten ausserhalb der Schulstunden bis spätestens 18 Uhr an. Die schulergänzende Tagesstruktur befindet sich auf dem Schulhausareal in Bonaduz.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag von 11:30 bis 18:00 Uhr
Im Schuljahr 2021/2022 bietet die Schultagesstruktur Bonaduz unabhängig von der Anzahl teilnehmender Kinder als Pilotversuch den Betreuungsblock I (07:30 Uhr bis Schulbeginn) an.
Die Anmeldeunterlagen und Informationen finden Sie ab Freitag, 21. Mai 2021 auf der Website der Schule Bonaduz: https://bonaduz.schulen-br.ch à Schultagesstruktur
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Raquel Jud (076 500 64 61) und Herr Carlo Stecher (079 711 59 78) gerne zur Verfügung.
Betreten von Fluren
Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von offenen fremden Grundstücken bis zur unteren Waldgrenze verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten.
Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde. Hunde-Hinterlassenschaften sind in den vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen.
Schliessung der Büros der Gemeindeverwaltung über Auffahrt
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Donnerstag, 13. Mai 2021 und Freitag, 14. Mai 2021 geschlossen. Wir danken für das Verständnis.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 7. Mai 2021
Bauherrschaft
Conrad Gianreto und Stefania, Via Sogn Gieri 17a, 7402 Bonaduz und Vincenz Andri und Gabi, Via Sogn Gieri 17, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Geräteunterstand zwischen den beiden Häuserfassaden, Parz. 980 und 979, Via Sogn Gieri 17a/17, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 27. Mai 2021.
Obligatorische Schiesspflicht 2021
Die Obligatorische Schiesspflicht muss im Jahr 2021, weitere pandemische Massnahmen ausgeschlossen, bis zum 30. September erfüllt werden. Im Schiessstand Nulez/Bonaduz kann an folgenden Tagen geschossen werden:
- Dienstag, 4. Mai, 18.00 - 20.00 Uhr
- Dienstag, 31. August, 18.00 - 19.30 Uhr
- Donnerstag, 30. September, 17.30 - 19.00 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
In den Schützenhäusern gilt Maskenpflicht.
Neues Reglement Kanzleigebühren ab 1. Mai 2021
Die letzte Revision der Kanzleigebühren hat im 2015 stattgefunden. Diverse Veränderungen haben seither stattgefunden. Deshalb hat der Gemeindevorstand entschieden, die Kanzleigebühren aus dem Jahre 2015 ausser Kraft zu setzen und per 1. Mai 2021 neue Kanzleigebühren in Kraft zu setzen. Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.
Absicht zur Einleitung der Revision mit partieller Aufhebung des Quartierplans Ginellas und zur Einleitung einer Landumlegung
Gemäss Beschluss vom 19. April 2021 beabsichtigt der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 21 in Verbindung mit Art. 16 KRVO sowie gestützt auf Art. 29 Abs. 1 KRVO die Revision mit partieller Aufhebung des Quartierplans Ginellas vom 23. Mai 2011 sowie die Durchführung einer Landumlegung einzuleiten.
Zweck:
Anpassung des Quartierplans Ginellas an die geänderte Grundordnung (Revision Genereller Erschliessungsplan Verkehr Vicrusch vom 10. Dezember 2018, Revision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners vom 11. Januar 2021), namentlich:
- Landumlegung im Bereich der Parzellen 2405 - 2409, 2413, 2414, 2429.
- Anpassung des Verteilschlüssels und des Kostenverteilers an die veränderten Verhältnisse, d.h. der Verteilschlüssel und der Kostenverteiler werden über das ganze Quartierplangebiet mit reduziertem Perimeter neu berechnet.
- Teilaufhebung des Quartierplans Ginellas im Bereich der Zone für künftige bauliche Nutzung sowie der Arbeitsplatzzone Vicrusch.
- Punktuelle Anpassungen des Quartierplans Ginellas vom 23. Mai 2011 an aktuellen Bedürfnisse und das übergeordnete Recht sowie Aufhebung von obsolet gewordenen Bestimmungen.
- Überprüfung und Optimierung der Molokstandorte
Beizugsgebiet:
Bisheriges Quartierplangebiet
Auflageakten:
- Revision Quartierplan Ginellas mit Landumlegung, Einleitung, Beizugsgebiet 1:2000
- Quartierplan Ginellas vom 23. Mai 2011 mit sämtlichen rechtsverbindlichen Bestandteilen gemäss Art. 4 Abs. 1 Quartierplanvorschriften.
Auflagefrist:
Vom 26. April 2021 bis 25. Mai 2021 auf der Gemeindeverwaltung in Bonaduz während den ordentlichen Schalterstunden.
Einsprachen:
Gegen die beabsichtigte Einleitung der Revision mit partieller Aufhebung des Quartierplans Ginellas sowie die beabsichtigte Einleitung der Landumlegung kann während der vorerwähnten Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 16 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 1 KRVO)
Baustellen-Info: Ausbau Via Tuleu
Projekt: Ausbau Via Tuleu
Bauabschnitt: Bonaduz – Prau Figiu
Beginn: 26. April 2021
Ende: 12. November 2021
Die Via Tuleu, im Abschnitt Abzw. Versamerstrasse – Holzlagerplatz, wird ausgebaut. Zusätzlich erstellt die Gemeinde im Zusammenhang mit dem Ausbau ein Trottoir vom Beginn der Via Tuleu bis zum Spielplatz auf einer Länge von ca. 340m. Ebenfalls wird die Beleuchtung und die Entwässerung erneuert.
Der Ausbau erfolgt in 2 Jahresetappen.
Etappe 2021: Abzw. Versamerstrasse bis Parkplatz Spielplatz.
Etappe 2022: Parkplatz Spielplatz – Holzlagerplatz.
BAUPROGRAMM / VERKEHRSFÜHRUNG
- Bauphase 2021 (Zeitraum ca. von 26. April bis 28. Mai)
Verkehrsführung über die provisorische Zufahrt Tuleu. Die Zufahrt zur Via Caschners ist von vorne nicht mehr möglich und muss von der Rückseite via alte Sculmserstrasse erfolgen.
- Bauphase 2021 (Zeitraum ca. 31. Mai von bis 12. Nov.)
Verkehrsführung einspurig mit Lichtsignal. Die Zufahrt zum Löserweg ist zwischen 31. Mai und 20. August von vorne nur noch beschränkt möglich und muss von der Rückseite via alte Sculmserstrasse erfolgen.
Finden Sie hier weitere Informationen.
Neues Gesetz Befahren der Waldstrassen mit Motorfahrzeugen
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Am 22. Oktober 2020 hat die Gemeindeversammlung das neue Gesetz verabschiedet, seit dem 1. Januar 2021 ist das Gesetz in Kraft. Der Gesetzestext ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.
In Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes möchten wir Sie gerne auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen:
- Das Befahren der Waldstrassen ist für den motorisierten Verkehr verboten
- Folgende Strassen können mit der Bewilligung der Gemeinde befahren werden:
- Reservoir Veier - Wiis Stall
- Parkplatz Cauma – Parkplatz Alp Sura
- Parkplatz Alp Sura – bis Gemeindegrenze
- Sculmserstrasse – Salums
- Zufahrt Liegenschaft Prau Grond
- Zufahrt Löser
- Die Bewilligung wird auf Gesuch erteilt für
a) die Zufahrt zum eigenen Wohnsitz oder Geschäft (Art. 8 EGzSVG);
b) Fahrten von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihrer Liegenschaft;
c) Fahrten von Lieferanten;
d) Fahrten von Berufsleuten zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit;
e) Fahrten gehbehinderter Personen;
f) Fahrten von Besuchern von Bewilligungsinhabern gemäss lit. a und lit. b, wobei die Gesuche für die entsprechenden Bewilligungen ausschliesslich von Letzteren zu stellen sind.
g) Fahrten im Rahmen der Passjagd zur eigenen 'Passhütte', für welche die Zustimmung der zuständigen Behörde vorliegt;
- Die entsprechenden Bewilligungen können bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde bezogen werden
- Wenn für Sie möglich, danken wir Ihnen für Ihre telefonische oder elektronische Voranmeldung
Für weitere Details zum Gesetz bitten wir Sie, dieses nochmals durchzulesen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für die Mithilfe bei der Einführung der neuen Bestimmungen.
Förderprogramm – Zusicherungsbudget ausgeschöpft
Gemäss dem Erschliessungsgesetzt unter Art. 68 gewährt die Gemeinde Bonaduz analog dem Kanton Beiträge für Massnahmen an bestehenden Bauten und haustechnische Anlagen, wenn damit ein bedeutend kleinerer Energiebedarf oder ein wesentlicher Nutzungsgrad erzielt wird als die kantonalen Mindestvorschriften verlangen.
Die Beitragsgesuche sind spätestens innert 30 Tagen seit Rechtskraft der kantonalen Beitragsverfügung unter Vorweisung derselben schriftlich an die Baubehörde einzureichen.
Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Das bereitgestellte Budget fürs Jahr 2021 ist bereits ausgeschöpft. Eingehende Gesuche werden auf eine Warteliste gesetzt.
Fassadenbilder im Dorfkern
Wie im November 2020 angekündigt, konnten die photogrammetrischen Aufnahmen wetterbedingt nicht erfolgen. In den kommenden Wochen werden einmalig bei bewölktem Wetter photogrammetrische Aufnahmen der Strassenfassaden des Dorfkerns im Auftrag der Gemeinde durchgeführt. Diese Arbeiten dienen als weitere Grundlage für die Revision der Nutzungsplanung.
Schliessung der Turnhallen während der Frühlingsferien
Infolge Reinigungs- und Sanierungsarbeiten bleiben die Turnhallen während der Frühlingsferien vom 17. April 2021 bis 2. Mai 2021 geschlossen.
Wir bitten um Verständnis und danken für das Entgegenkommen.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 29. März 2021:
- Die Jahresrechnung Crest Ault 2020 und die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde zu Handen der Gemeindeversammlung abgenommen. Beide Entscheide sind unter Vorbehalt allfälliger Korrekturen der Revisionsgesellschaft.
- Frau Inge Maissen, Bonaduz als Mitarbeiterin Bauamt gewählt
- Den Betriebsplan Crestault, Umsetzungsjahre 2019 bis 2030 beschlossen
Fertigstellungsarbeiten Bonaduz – Zault
Am Dienstag, 6. April 2021, beginnen die Fertigstellungsarbeiten der rechtrheinischen Oberländerstrasse, Baulos 3. Der Oberbodens im Wald wird angelegt und der chaussierte Fussweg zwischen dem Bahnübergang und dem grossen Kohleparkplatz wird fertiggestellt. Die Arbeiten werden als Tagesbaustellen signalisiert und dauern ca. zwei Wochen an.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 26. März 2021
Bauherrschaft
Puntschart Marco, Arnosweg 4, 7027 Calfreisen vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Erstellung Aussentreppe bei EFH, Parz. 174, Versamerstrasse 44, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 15. April 2021.
Zügeltermin 1. April
Im Hinblick auf den 1. April, welcher als weitverbreiteter Zügeltermin gilt, möchten wir Sie auf folgenden Gesetzesartikel hinweisen:
Gesetz über die Einwohnerregister (Einwohnerregistergesetz, ERG); Art. 13
An- und Abmeldepflicht
1 Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2 Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3 Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4 Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5 Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.
Einreichefristen für die Steuererklärung 2020
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2020 folgende Einreichefristen gelten:
- 31. März 2021
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften
- 30. September 2021
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2020
Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden.
- online:
www.stv.gr.ch
- E-Mail:
fristgesuche@stv.gr.ch
- Post:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 2/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März wird eine maximale Frist bis 30. September gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Die Projektleitungsarbeiten für das Parkierungskonzept Gemeinde Bonaduz vergeben
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 12. März 2021
Bauherrschaft:
HBM Invest AG, Via Spinatsch 11, 7014 Trin, vertreten durch
Integro AG, Versamerstrasse 15, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben:
Anbau Remise an Lagergebäude, Parz. Nr. 2279, 7402 Bonaduz
(Wiederholung der Ausschreibung)
Bauherrschaft
Gion und Silvia Riedi, Via Caschners 16, 7402 Bonaduz vertreten durch
Sanitär Plüss AG, Industriestrasse 15, 7000 Chur
Bauvorhaben
Installation Luft/Wasser-Wärmepumpe, Parz. 2255, Via Caschners 16, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Norbert Cavegn, Via Sogn Gieri 21, 7402 Bonaduz vertreten durch
G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Installation Split-Wärmepumpe, Parz. 476, Via Sogn Gieri 21, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 01. 04.2021.
Eidgenössische Abstimmung vom 7. März 2021 - Resultate Bonaduz
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 5. März 2021
Bauherrschaft
HBM Invest AG, Via Spinatsch 11, 7014 Trin vertreten durch
Integro AG, Versamerstrasse 15, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Anbau Remise an Lagergebäude, Parzelle Nr. 2279, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 25.03.2021.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Die Stellungnahme zur Anpassung des Kant. Richtplanes Siedlung (KRIP) verabschiedet
- Die Stellungnahme zum Agglomerationsprogramm 4. Generation verabschiedet
- Das neue Miet- und Betriebsreglement OSBR genehmigt
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 19. Februar 2021
Bauherrschaft
Bachmann Arnold und Monica, Sonnenbergstrasse 19A, 7000 Chur vertreten durch
Arno Zarn, Wiesentalstrasse 31, 7000 Chur
Bauvorhaben
Ersatz Ölheizung mit einer Erdsonden-Wärmepumpe, Parzelle 513, Via Sogn Gieri 18, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Zarn Benno und Rita, Via Flucs 10, 7013 Domat/Ems vertreten durch
Arno Zarn, Wiesentalstrasse 31, 7000 Chur
Bauvorhaben
Ersatz Ölheizung mit einer Erdsonden-Wärmepumpe, Parzelle 511, Schulhausstrasse 1, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 11. März 2021.
Schliessung der Turnhallen während der Sportferien
Während der Sportferien bleiben die Turnhallen infolge Reinigungs- und Sanierungsarbeiten ab Samstag, 27. Februar 2021 bis und mit Sonntag, 7. März 2021 geschlossen.
Wir bitten um Verständnis und danken für das Entgegenkommen.
Eidgenössische Abstimmung vom 7. März 2021
Die Urne ist im Gemeindehaus zu folgenden Zeiten aufgestellt:
|
Freitag, 5. März 2021 |
14.00 – 16.00 Uhr |
|
Sonntag, 7. März 2021 |
08.30 – 09.00 Uhr |
Die Stimmausweise (A4-Blatt) sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Kuvert separat (nicht im Kuvert mit den Stimmzetteln) zuzustellen. Bitte bei Versand per Post Kuvert frankieren. Besten Dank.v
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 12. Februar 2021
Bauherrschaft
Pol. Gemeinde, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch
Uli Lippuner AG, Höfligasse 10, 7304 Maienfeld
Bauvorhaben
Quellensanierung Alp il Bot 2 und 3, Parz. 3002, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 4. März 2021.
Versand der Steuererklärungen 2020
Die Steuerformulare des Jahres 2020 wurden im Januar 2021 entweder in Papierform (Hauptformular 2020 samt Hilfsblätter) oder mittels Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2020 durch die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden den Steuerpflichtigen zugestellt.
Die Nichtzustellung eines Steuerformulars entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung innert den gesetzlichen Fristen (Art. 127 Abs. 1 Steuergesetz Kanton Graubünden).
Wer noch keine der oben aufgeführten Formulare erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Steueramt Bonaduz anfordern.
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 29. Januar 2021
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Erstellung Parkplätze an der Sculmserstrasse (Viaults/Cauma), Parzelle Nr. 1752, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Caluori Arnold, Untere Plessurstrasse 15, 7000 Chur vertreten durch
Willi Haustechnik AG, Industriestrasse 19, 7000 Chur
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe vor der Ostfassade, Parzelle Nr. 317, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 18. Februar 2021.
Einwohnerstatistik der Gemeinde Bonaduz
Wohnbevölkerung am 31.12.2020 31.12.2019
SchweizerInnen
BürgerInnen mit Wohnsitz in Bonaduz 513 503
Niedergelassene SchweizerbürgerInnen 2'461 2'485
Wochenaufenthalter 44 40
3'018 3'028
AusländerInnen
Niedergelassene 255 268
JahresaufenthalterInnen 217 189
Kurzaufenthalter 32 32
Wochenaufenthalter 4 9
Übrige 22 6
530 504
Total 3'548 3'532
Geburten 29 29
Trauungen 19 22
Todesfälle 21 23
Öffentliche Mitwirkung zum Gesamtverkehrskonzept Bonaduz
Die Gemeinde Bonaduz hat ein Gesamtverkehrskonzept erarbeitet. Mit dem Gesamtverkehrskonzept soll der Grundstein für eine zukunftsgerichtete kommunale Verkehrsentwicklung gelegt werden. Das Gesamtverkehrskonzept ist in enger Koordination mit dem kommunalen räumlichen Leitbild erarbeitet worden. Die wesentlichen Inhalte wurden der Bevölkerung an der öffentlichen Orientierungsveranstaltung vom 17.9.2020 vorgestellt.
Der Gemeindevorstand hat das Gesamtverkehrskonzept an der Sitzung vom 25.1.2021 behandelt und zu Handen der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.
Gegenstand:
Gesamtverkehrskonzept Bonaduz
Auflageakten:
Bericht zum Gesamtverkehrskonzept
Auflagefrist:
30 Tage (vom 1. Februar 2021 bis 2. März 2021)
Auflageort/Zeit:
Der Bericht ist hier einsehbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich Vorschläge zum Gesamtverkehrskonzept einreichen. Die Vorschläge sind einzureichen an:
Gemeindeverwaltung Bonaduz
Hauptstrasse 25
7204 Bonaduz
info@bonaduz.ch
Beschwerdeauflage Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der vom Gemeindevorstand am 11. Januar 2021 beschlossenen Teilrevision des Arealplans Ginellas-Ruver-Caschners statt.
Gegenstand:
Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners
Auflageakten:
‒ Teilrevidierte Arealplanvorschriften
– Vorprüfungsbericht vom 12. Juni 2019
– Planungs- und Mitwirkungsbericht (mit Anhang und Beilagen)
– Rechtskräftiger Arealplan vom 19. Juli 2010, bestehend aus
- Arealplan 1:2’000
- Arealplanvorschriften
- Flächenzusammenstellung Etappierung der Überbaubarkeit
Auflagefrist:
30 Tage (vom 30.01.2021 bis 01.03.2021)
Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz (während der üblichen Öffnungszeiten)
Tel. 081 660 33 33
Die Unterlagen können auch hier eingesehen werden:
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 22. Januar 2021
Bauherrschaft
Schlegel Patric und Tamara, Via Caschners 3, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Innenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpenheizung, Parzelle Nr. 520, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 11. Februar 2021.
Sirenentest 2021
Die jährlichen gesamtschweizerischen Sirenentests werden am:
Mittwoch, 3. Februar 2021 ab 13.30 Uhr
durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Rechnungsversand Wasser 2020, Kehrichtgrundgebühren 2020 sowie Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2020
Wie im letzten Jahr erfolgt der Rechnungsversand über die 'Druckstrasse' vom Kanton Graubünden.
Die Rechnungen werden als kostengünstiger Massenversand zugestellt.
Systembedingt können die Rechnungen nicht zusammengezogen werden. Somit kann es sein, dass Sie mehrere Rechnungen erhalten.
Trotz einer allfälligen Mehrfachzustellung können dadurch die Prozesse optimiert und Kosten eingespart werden.
Bei allfälligen Fragen/Anregungen/Reklamationen bitten wir Sie, mit der Person Kontakt aufzunehmen, welche auf der Rechnung aufgeführt ist.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Frau Manuela Deplazes als neue Leiterin des Steueramts Bonaduz gewählt. Der Gemeindevorstand gratuliert Frau Deplazes zur Wahl und wünscht Ihr alles Gute bei der Ausübung Ihrer neuen Tätigkeit.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 15. Januar 2021
Bauherrschaft
Kaltenbrunner Jürg und Rita, Hauptstrasse 33, 7402 Bonaduz vertreten durch
G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe vor der Westfassade, Parzelle Nr. 311, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 04. Februar 2021.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Stefan Herger zum Vizepräsidenten 2021 gewählt.
- Den Betrag für die Jugendförderung in den Vereinen für 2021 mit CHF 50.00 pro Bonaduzer Jugendlichen festgelegt.
- Die Daten der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe festgelegt, es sind dies der
- Sonntag, 12. Dezember und der Sonntag, 19. Dezember 2021
- dem Antrag der Bau- und Energiekommission den Förderfaktor für das Jahr 2021 auf 1.0 anzuheben zugestimmt.
- die Vergabe für die Beschaffung von zwei Motorspritzen bewilligt
- Den Erlass der Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners z.Hd. der Beschwerdeauflage (s. unten) verabschiedet.
Informationen Steuern 2020
Ratenzahlung Gemeindesteuern 2020
Gesuche um mehr als zwei Teilzahlungen der Gemeindesteuern 2020 müssen in schriftlicher Form gestellt werden.
Weitere Informationen können Sie der Website der Gemeinde Bonaduz entnehmen.
Einreichung der Steuererklärungen 2020
Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärungen nicht beim Steueramt Bonaduz, sondern direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur einzureichen sind.
Für Ihre Akten erstellen Sie bitte eine Kopie der eingereichten Steuererklärung sowie sämtlicher Hilfsformulare und Beilagen, da die in Chur eingereichten Unterlagen nach der Verarbeitung (Scanning) vernichtet werden.
Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2020 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Angaben in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2020
Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2020 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung. Sie bietet für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2020 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln.
Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.
Wir bitten Sie, die Beilagen bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Angaben innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.
Mit wenigen Mausklicks kann dann die Steuererklärung 2020 samt Beilagen elektronisch übermittelt werden.
Weil die Steuererklärung 2020 immer noch unterschrieben werden muss und dazu eine kostengünstige Lösung in elektronischer Form noch fehlt, müssen Sie die Einreichequittung ausdrucken, unterzeichnen und zusammen mit den Beilagen (sofern Sie diese nicht bereits elektronisch übermittelt haben; siehe oben) der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden (Einreicheadresse siehe oben) senden.
Für die elektronische Übermittlung einer Steuererklärung 2020 wird ein Passcode benötigt, welcher auf den Steuererklärungsdokumenten aufgedruckt ist.
Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2020 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2020
Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche nur noch zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden.
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2020 sind daher wie folgt einzureichen:
- online:
www.stv.gr.ch
- E-Mail
fristgesuche@stv.gr.ch
- Post:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 2/KO
Steinbruchstrasse 18
7000 Chur
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer 515)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März wird eine maximale Frist bis 30. September gewährt.
Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 8. Januar 2021
Bauherrschaft
Acla Nova Immobilien AG c/o Blaesi Immobilien AG, 7078 Lenzerheide vertreten durch
Architekturbüro Arch-Atelier, Voa Principala 66, 7078 Lenzerheide
Bauvorhaben
Innenumbau mit Fensterersatz am Mehrfamilienhaus, Parzelle 647, Via Salens 15, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 27. Januar 2021.
Verzugs- und Vergütungszins ab 1. Januar 2021
Gestützt auf Art. 2 des Steuergesetzes der Gemeinde Bonaduz wird für das Kalenderjahr 2021 der Verzugs- und Vergütungszins analog dem Kanton Graubünden festgelegt:
4% Verzugszins
0% Vergütungszins
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 21. Dezember 2020
Bauherrschaft
Motalli Ariane, Vignel 5, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Anbau Velounterstand, Parz. 379, Vignel 5, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Fust Daniel und Manuela, Via Ruver 5, 7402 Bonaduz vertreten durch
Daniel Schmid Bauleitung Planung Beratung GmbH, Lürlibadstrasse 57, 7000 Chur
Bauvorhaben
Neubau Aussenschwimmbad, Pergola, PV-Anlage auf dem Flachdach des Wohngebäudes, Parzelle 2340, Via Ruver 5, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 25. Januar 2021.
Adventsbäume
Wir danken der Bevölkerung herzlich fürs wunderbare Schmücken der Adventsbäume und hoffen, dass Sie dabei eine schöne Zeit geniessen konnten.
Die Adventsbäume werden in der Zeit vom 27. – 29.12.2020 fotografiert. Die Fotos werden anfangs Januar auf der Homepage Bonaduz publiziert. Am 31.12.2020 werden die Adventsbäume wieder abgeräumt.
Wir wünschen der Bevölkerung frohe Festtage, alles Gute und bleiben Sie gesund.
Der Gemeindevorstand Bonaduz
Gemeindeverwaltung: Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten über die Feiertage:
|
Donnerstag, 24. Dezember 2020 |
Heilig Abend; geschlossen |
|
Freitag, 25. Dezember 2020 |
Weihnachtstag; geschlossen |
|
Montag, 28. Dezember 2020 |
geschlossen |
|
Dienstag 29. Dezember 2019 |
geschlossen |
|
Mittwoch, 30. Dezember 2020 |
geschlossen |
|
Donnerstag, 31. Dezember 2020 |
Silvester; geschlossen |
|
Freitag, 1. Januar 2021 |
Neujahrstag; geschlossen |
Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen frohe Festtage.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 18. Dezember 2020
Bauherrschaft
Albisetti Annalis, Gassa Sableun 11, 7402 Bonaduz vertreten durch
ArchTEAM Baumanagement, Hauptstrasse 29, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Erweiterung Parkplatz, Parzelle Nr. 300, Gassa Sableun 11, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Weber Valerio und Pilar, Gürtelstrasse 78, 7000 Chur vertreten durch
Theus architektur GmbH, Campogna 33, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Neubau Einfamilienhaus, Parz. Nr. 2350, Via Carrera,
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 18. Januar 2021.
Reservierte Tageskarten
Im Hinblick auf unsere Öffnungszeiten während Weihnachten/Neujahr bitten wir Sie, die reservierten Tageskarten bis am 22. Dezember 2020 abzuholen.
Der Gemeindevorstand hat am 14. Dezember 2020
- Die Arbeiten für die Ingenieurleistungen Sanierung Via Caschners bis und mit Phase 4.2 an die Firma ewp Chur vergeben
- Die Arbeiten für die Bauleitung Sanierung Schulstrasse bis und mit Phase 4.2 an die Firma ewp Chur vergeben
Der Gemeindevorstand dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Unterstützung und das Vertrauen und wünscht frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr. Bleiben Sie gesund!
Teilrevision Steuergesetz der Gemeinde Bonaduz (fakultatives Referendum)
Die Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2020 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Bonaduz beschlossen. Das Gesetz ist im Wortlaut hier publiziert.
Gegen diesen Beschluss können 150 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation das Referendum ergreifen (Art. 28 Ziff. II lit. a, Art. 18 Gemeindeverfassung).
Gesetz für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (Inkrafttreten)
Die in der Ruinaulta vom 05. November 2020 publizierte Referendumsfrist gegen des «Gesetzes für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen» vom 22. Oktober 2020 ist am 05. Dezember 2020 unbenutzt abgelaufen. Der Gemeindevorstand hat daher gestützt auf Art. 8 Abs. 2 des besagten Gesetzes beschlossen, dieses auf den 01. Januar 2021 in Kraft zu setzen.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 ist ab dem 18. Dezember 2020 hier aufgeschaltet und liegt im Gemeindehaus für die Bevölkerung auf, gemäss Artikel 11 Abs 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden. Gemäss Artikel 11 Abs 3 sind Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.
Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2020
Im Januar 2021 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2020 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2019. Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2020 gegenüber der Steuerperiode 2019 stark verändert, kann beim Steueramt Bonaduz eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2020 beantragt werden.
Für das Gesuch um Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2020 steht Ihnen auf der Homepage der Gemeinde Bonaduz ein entsprechendes Formular zur Verfügung (Eingabe im Suchfeld: „Gesuch Korrektur Steuerfaktoren“).
Bei schriftlichen Gesuchen per e-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2020 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2020 mitzuteilen.
Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.
Schliessung der Turnhallen während der Weihnachtsferien
Infolge Sanierungs- und Reinigungsarbeiten bleiben die Turnhallen während der Weihnachtsferien vom 23. Dezember 2020 bis und mit 5. Januar 2021 geschlossen.
Gesuche zur Benützung der Räumlichkeiten während Ferienzeiten werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.
Wir bitten um Verständnis und danken für das Entgegenkommen.
Der Winter ist da!
Die einen freut die "weisse Pracht", andere ärgern sich über zu spät, zu wenig oder "falsch" geräumte Strassen.
Der Artikel 72 des Baugesetzes von Bonaduz regelt, dass die Gemeinde für die Offenhaltung der Strassen zuständig ist, "soweit es den öffentlichen Bedürfnisse entspricht". Im zweiten Absatz hat sie das Recht erhalten, Schnee auch auf privaten Grundstücken abzulagern, muss aber Vorsicht walten lassen und für verursachte Schäden aufkommen. Dasselbe gilt auch in Rhäzüns in analogen Regelungen. Bitte melden Sie deshalb entdeckte Beschädigungen umgehend an den Bereichsleiter Werk, damit er die Reparaturen im Frühling planen kann.
Der private Grundeigentümer ist seinerseits haftbar für Äste, die z.B. durch hohe Schneelast in den Luftraum der Strasse hängen und ein fremdes Fahrzeug beschädigen, ebenso für Schnee, welcher wieder auf die Strasse zurückgeworfen wurde.
Die Gemeinden haben den Winterdienst an die Gemeindebetriebe delegiert, welche diese Arbeiten nach den einschlägigen VSS-Richtlinien ausführt (Einsatzzeiten, Art der Räumung, Salz-Mengen und -verwendung etc.) und diese Arbeiten elektronisch protokolliert (Temperaturen, Einsatzzeiten, Fahrstrecken etc.).
Winterdienst ist ein harter Job! Dunkelheit, Sichtbehinderung durch Schnee auf Hindernisse, fordert eine lange und gesteigerte Konzentration (neben den normalen Fahrmanipulationen auch noch den Pflug oder die Schleuder zu bedienen) und wo unter solchen Bedingungen gearbeitet werden muss, können auch Fehler geschehen.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis gegenüber unseren Mitarbeitern und deren Auftrag, den sie strickte auszuführen haben, auch wenn sich dieser nicht immer mit den eigenen Vorlieben deckt.
Wir wünschen allen Einwohnern von Bonaduz und Rhäzüns einen schönen Winter und besinnliche Festtage!
Gemeindebetriebe Bonaduz Rhäzüns
Gemeindevorstand Bonaduz / Departementsverteilung ab 2021
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung die Departementsverteilung ab 2021 beschlossen:
|
Departement Sicherheit und Gesundheit |
Rico Caratsch |
|
Departement Bau und Verkehr |
Stefan Herger |
|
Departement Bildung, Kultur und Sport |
Marcel Bieler |
|
Departement Infrastruktur und Umwelt |
Tobias Marty |
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 4. Dezember 2020
Bauherrschaft
Perazzelli Luca und Katrin, Versamerstrasse 33, 7402 Bonaduz vertreten durch
energiebauen.ch AG, Ringstrasse 203, 7000 Chur
Bauvorhaben
Anbau als Wohnraumerweiterung an der Südfassade und unbeheizter Wintergarten an der Westfassade, Parzelle Nr. 2'488, Versamerstrasse 53, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 4. Januar 2021.
Vignettenplicht für mobile Heizungen im Freien
Gemäss den Energievorschriften des Kantons Graubünden (in Kraft seit 1. Januar 2011) sind mobile Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2 -Ausstoss kompensiert wird. Eine Vignette bis 14 kW kostet Fr. 60.00 und ist bei der Gemeinde Bonaduz erhältlich. Die Vignette hat eine Gültigkeit von jeweils einem Jahr (1. September bis 31. August). Die Vignettenpflicht besteht ab der ersten Inbetriebnahme in der entsprechenden Gültigkeitsperiode. Weitere Informationen unter www.aev.gr.ch / Merkblatt Mobile Heizungen im Freien.
Eidgenössische Abstimmung vom 29. November 2020 - Resultate Bonaduz
Fassadenbilder im Dorfkern
In den kommenden Wochen werden einmalig bei bewölktem Wetter photogrammetrische Aufnahmen der Strassenfassaden des Dorfkerns im Auftrag der Gemeinde durchgeführt.
Diese Arbeiten dienen als weitere Grundlage für die Revision der Nutzungsplanung.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020 ist ab dem 20. November hier aufgeschaltet und liegt im Gemeindehaus für die Bevölkerung auf, gemäss Artikel 11 Abs 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden. Gemäss Artikel 11 Abs 3 sind Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.
Adventsbäume in den Quartieren
Während der Adventszeit dankt die Gemeinde der Bevölkerung mit Aufstellen von Adventsbäumen in den Quartieren, welche auch zusätzlich von der Bevölkerung geschmückt werden dürfen.
Die Bäume sind ab dem 9. Dezember 2020 abends bereit und freuen sich, wenn sie festlich geschmückt werden.
Eröffnung Adventsbaum
Auch in diesem Jahr wird der Adventsbaum auf dem Dorfplatz am Dienstag, 1. Dezember 2020 um 18.00 Uhr wieder in hellem Licht erscheinen und in die Adventszeit einstimmen.
Ein Ensemble der Musikgesellschaft Bonaduz wird für einen stimmigen musikalischen Rahmen sorgen.
Bitte halten Sie die Abstandsregeln ein. Leider können in diesem Jahr für diesen Anlass keine weiteren Aktivitäten organisiert werden.
Einladung zur Gemeindeversammlung
Mittwoch, 2. Dezember 2020, 20.00 Uhr in der Turnhalle Furns
Traktanden:
- Orientierung Gemeindehaushalt und Finanzplan 2022 - 2026
- Budget und Investitionsrechnung 2021
- Festsetzung des Steuerfusses 2021
- Teilrevision Steuergesetz der Gemeinde Bonaduz (Anpassung an kantonales Recht)
- Varia
Die Botschaft mit der Einladung zu dieser Gemeindeversammlung und der Stimmrechtsausweis wurden in alle Haushalte verteilt. Die Botschaft kann zusätzlich hier eingesehen werden.
Das Budget 2021 liegt im Eingangsbereich des Gemeindehauses zur Mitnahme auf. Hier ist das Budget 2021 ebenfalls aufgeschaltet. Für die Beratung anlässlich der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 liegt das Budget auch beim Eingang der Turnhalle auf.
Eidgenössische Abstimmung vom 29. November 2020
Die Urne ist im Gemeindehaus zu folgenden Zeiten aufgestellt:
Freitag, 27. November 2020 14.00 – 16.00 Uhr
Sonntag, 29. November 2020 08.30 – 09.00 Uhr
Die Stimmausweise (A4-Blatt) sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Kuvert separat (nicht im Kuvert mit den Stimmzetteln) zuzustellen.
Rechnungsabschluss 2020
Im Hinblick auf den bevorstehenden Rechnungsabschluss ersuchen wir alle Behörden- und Kommissionsmitglieder, Privatpersonen und Firmen, Ihre Guthaben gegenüber der Gemeinde für das Jahr 2020 bis spätestens 4. Dezember 2020 in Rechnung zu stellen.
Wir danken allen, die auch in diesem Jahr wieder durch pünktliches Zahlen unsere Arbeit erleichtert und der Gemeinde dadurch Kosten und Umtriebe erspart haben.
Die Finanzverwaltung
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 13. November 2020
Bauherrschaft
Jörimann Beat und Corina, Scardanal 193, 7402 Bonaduz vertreten durch
Willi Haustechnik AG, Industriestrasse 19, 7000 Chur
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpenheizung vor der Ostfassade, Parzelle Nr. 368, Versamerstrasse 60a, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Züger-Rais Josef und Susanne , Via Salens 30, 7402 Bonaduz vertreten durch
Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpenheizung vor der Ostfassade, Parzelle Nr. 629, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 3. Dezember 2020.
Teilrevision kantonales Energiegesetzes
Die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes folgt der Stossrichtung der Energiestrategie 2050 von Bund und Kantonen. Die Überarbeitung berücksichtigt die wesentlichen Elemente der Mustervorschriften der Kantone aus dem Jahr 2014 (MuKEn 2014). Das teilrevidierte kantonale Energiegesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Es gilt für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen von bestehenden Gebäuden. Informationen und Formulare finden Sie beim Amt für Energie und Verkehr GR unter folgendem Link: www.energienachweis.gr.ch.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 6. November 2020
Bauherrschaft
Pally Fabian und Corina, Via Caschners 4, 7402 Bonaduz vertreten durch
Willi Haustechnik AG, Industriestrasse 19, 7000 Chur
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpenheizung vor der Westfassade, Parzelle Nr. 525, Via Caschners 4, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 26. November 2020.
Gesetz für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (fakultatives Referendum)
Die Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums den Erlass des "Gesetzes für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen" beschlossen.
Das Gesetz ist im Wortlaut auf der Website der Gemeinde publiziert, Sie finden es hier.
Gegen diesen Beschluss können 150 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation das Referendum ergreifen (Art. 28 Ziff. II lit. a, Art. 18 Gemeindeverfassung).
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 30. Oktober 2020
Bauherrschaft
Schlegel Patric und Tamara, Oberdorfstrasse 6, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Innere Umnutzungen mit Fensterersatz, Parzelle Nr. 520, Via Caschners 3, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Storz Letizia, Via alla Monda 7d, 6573 Magadino vertreten durch Theus architektur GmbH, Campogna 33, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Anbau Liftanlage, Parzelle Nr. 415, Via Ginellas 10, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 19. November 2020.
Kommunales Räumliches Leitbild verabschiedet
Liebe Bonaduzerinnen und Bonaduzer
Das Kommunale Räumliche Leitbild KRL wurde am 26. Oktober 2020 durch den Vorstand verabschiedet und am 22. Oktober 2020 an der Gemeindeversammlung vorgestellt.
Zahlreiche Bonaduzerinnen und Bonaduzer haben entweder in der Begleitgruppe, am runden Tisch oder im Rahmen der Mitwirkung ihre Anliegen für die künftige Entwicklung unserer Gemeinde eingebracht. Der Vorstand ist erfreut über das Resultat dieses intensiven Erarbeitungsprozesses. Mit diesem KRL ist nun die Grundlage gelegt für die weiteren Planungsprojekte.
Der Vorstand wird demnächst über den weiteren Verlauf der Ortsplanung informieren.
Sicher ist bereits heute, dass die Bevölkerung auch in den weiteren Schritten transparent informiert und beteiligt wird.
Wir danken allen, die sich in den vergangenen Monaten eingebracht haben. Das KRL kann unter www.krl-bonaduz.ch eingesehen oder heruntergeladen werden.
Tierhalterpflichten
Die Reklamationen betreffend Verrichten der Notdurft von Hunden an Hauswänden etc. haben in den letzten Tagen zugenommen. Wir bitten die Hundehalter dringend, sich an die Tierhalterplichten zu halten.
Gestützt auf das Polizeigesetz der Gemeinde Bonaduz (Art. 13, 16 und 17) haben Tierhalter eine Aufsichtspflicht.
Art. 17
Tierhaltung in der Öffentlichkeit
¹ Es ist untersagt, Tiere in öffentliche Gebäude mitzunehmen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Führ- und Assistenzhunde. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
² Innerhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde an der Leine zu führen. Der Gemeindevorstand kann weitere Einschränkungen erlassen.
³ Ausserhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde jederzeit unter Kontrolle zu halten und dürfen nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
4 Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Verunreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Wir danken den Tierhaltern bestens.
Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners
In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision des Arealplans Ginellas-Ruver-Caschners vom 19. Juli 2010 statt.
Gegenstand:
Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners
Auflageakten:
- Entwurf teilrevidierte Arealplanvorschriften
- Vorprüfungsbericht vom 12. Juni 2019
- Planungs- und Mitwirkungsbericht (mit Anhang und Beilagen)
- Rechtskräftiger Arealplan vom 19. Juli 2010, bestehend aus
- Arealplan 1:2’000
- Arealplanvorschriften
- Flächenzusammenstellung Etappierung der Überbaubarkeit
Auflagefrist:
30 Tage (vom 30. Oktober bis 30. November 2020)
Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Bonaduz
Hauptstrasse 25
7402 Bonaduz
(während der üblichen Öffnungszeiten)
Tel. 081 660 33 33
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen
Bei Fragen gibt Ihnen Herr Renzo Fachin, STW AG für Raumplanung von Montag bis Donnerstag unter Tel. 081 254 38 10 oder renzo.fachin@stw.swiss Auskunft.
Birnel-Aktion 2020/2021
Wir bieten Ihnen auch in diesem Jahr wieder die Gelegenheit, das beliebte Birnel zu kaufen.
Greifen Sie also zu und melden Sie sich bis 13. November 2020.
Wir nehmen Ihre Bestellungen gerne entgegen:
|
Rein natürliches (konventionelles) Birnel |
|||
|
Glas |
1 kg |
Fr. |
10.60 (Kartons à 12 Stück) |
|
Kessel |
5 kg |
Fr. |
46.00 |
|
Kessel |
12,5 kg |
Fr. |
105.00 |
|
|
|
|
|
|
Zertifiziertes Birnel mit der Bio-Knospe |
|||
|
Kessel |
5 kg |
Fr. |
56.50 |
|
Kessel |
12,5 kg |
Fr. |
131.00 |
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Das Budget 2021 zu Handen der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 verabschiedet.
- Das KRL genehmigt.
- Die Unterlagen für die öffentliche Mitwirkungsauflage TR Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners genehmigt.
- Entschieden, die neu zu besetzende Stelle des Gemeindesteueramtes auszuschreiben.
Verkehrsregelung Belagseinbau Bonaduz – Zault
Am Freitag 30. Oktober 2020 wird vor dem Bahnübergang auf der Versamerstrasse in Bonaduz der Belag eingebaut.
Der Schwerverkehr wird über die Sculmserstrasse und Via Tuleu in Richtung Ilanz vor Ort geleitet. Die Personenwagen können durch die Baustelle geführt werden.
Tannenreisig
Tannenreisig für die Gräber steht ab Donnerstag, 28. Oktober 2020, auf dem Friedhof Bonaduz zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Deckreisig nur auf dem Friedhof verwendet werden darf.
Herbstschnitt der Hecken
Es ist wieder an der Zeit, die Hecken entlang der Strassen und Gehwege zu schneiden. Gestützt auf Artikel 76 Absatz 5 des kantonalen Raumplanungsgesetzes muss ein Lebhag (Hecke) jährlich «auf die Grenze» und eine Höhe von maximal 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273).
Bitte führen Sie die Arbeiten so aus, dass das Frühlingswachstum bereits mitberücksichtigt ist. Wir bitten Sie ebenfalls, verdeckte Strassenlaternen, Signalisationen und Hydranten von Bäumen und Sträuchern zu befreien. Ebenfalls ist bei überhängenden Bäumen das minimale Lichtraumprofil vom 2.25m Höhe über Gehwegen und 4.50m über Strassen einzuhalten.
Der Hecken- und Baumschnitt kann von Hauseigentümern und Mietern von Liegenschaften von Bonaduz und Rhäzüns (oder von deren beauftragten Drittfirmen) jederzeit und unentgeltlich beim Sammelplatz Ratiras deponiert werden (südlichste Grüngutbox). Ab Mitte November finden wieder Kontrollen der Hecken statt.
Wir danken Ihnen für die Ausführung der Arbeiten und freuen uns mit Ihnen über korrekt geschnittene Bäume und Sträucher sowie hindernisfreies Benutzen der Strassen und Trottoire.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Die Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 verabschiedet
- Entschieden, dass am 4. Dezember 2020 keine Eröffnungsfeier für das neue Schulhaus Furns stattfindet. Wenn es die Corona-Situation erlaubt, wird die Eröffnungsfeier auf einen späteren Zeitpunkt festgelegt
- Entschieden, dass die Schiessanlagen Nulez, im Zusammenhang mit dem Eidg. Schützenfest 2026, als Schiessort benutzt werden können
Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020
Die Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020 findet in der Turnhalle Ruver statt.
Das Schutzkonzept sieht vor, dass eine generelle Maskenpflicht besteht.
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 16. Oktober 2020
Bauherrschaft
Caluori Riccardo, Bächliweg 2, 7402 Bonaduz vertreten durch
Ingenieurbüro A. Rizzi, Alti Luzeinerstrass 1, 7240 Küblis
Bauvorhaben
Erstellung Mistplatte/Güllenkasten, Parzellen Nr. 1'068 und 1'069, Ginellas, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 5. November. 2020.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 9. Oktober 2020
Bauherrschaft
Hofmann Fritz, Dorfstrasse 8, 7402 Bonaduz vertreten durch Koller Karl, Montalinweg 5, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Kapelle, Parzelle Nr. 1'860, Sigl Ault, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 29. Oktober. 2020.
Polizeiübung grosser Kohlplatz
Am Freitag, 2. Oktober 2020, findet von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr auf dem grossen Kohlplatz in Bonaduz eine Polizeiübung mit Hubschraubereinsatz statt.
Während dieser Zeit ist mit Fluglärm zu rechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Schliessung der Turnhallen während der Herbstferien
Während der Herbstferien bleiben die Turnhallen infolge Reinigungs- und Sanierungsarbeiten ab Samstag, 10. Oktober 2020 bis und mit Sonntag, 25. Oktober 2020 geschlossen.
Wir bitten um Verständnis und danken für das Entgegenkommen.
Aus der Sitzung des Gemeindevorstandes
Es wurde entschieden, dass sich die Politische Gemeinde an der Kunst am Bau des neuen Zentrums Bongert II der Bürgergemeinde beteiligt.
Der Gemeindevorstand gratuliert allen gewählten Behördenmitglieder herzlich und wünscht ihnen Erfolg und Freude in dieser öffentlichen Aufgabe.
Die Wahlergebnisse finden Sie hier.
Einladung zur Gemeindeversammlung
Donnerstag, 22. Oktober 2020, 20.00 Uhr in der Turnhalle Ruver.
Traktanden:
- Kenntnisnahme Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2019
- Antrag Einlage in Vorfinanzierung des Eigenkapitals / Bildung Vorfinanzierung Strassensanierungen
- Antrag Einlage in Vorfinanzierung des Eigenkapitals / Bildung Vorfinanzierung IT-Erschliessung Schulgebäude
- Antrag Einlage in Vorfinanzierung des Eigenkapitals / Bildung Vorfinanzierung Gebäudeschliesssystem
- Antrag Einlage in Vorfinanzierung des Eigenkapitals / Bildung Vorfinanzierung Rollsportanlage
- Antrag Einlage in Vorfinanzierung des Eigenkapitals / Bildung Vorfinanzierung Erweiterung Blockhaus
- Jahresrechnung 2019
7.1 Ausführungen zur Jahresrechnung
7.2 Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
7.3 Genehmigung
- Erfolgsrechnung
- Investitionsrechnung
- Bilanz
- Verabschiedung Gesetz für das Befahren der Waldstrassen
- Orientierungen
- Varia
Die Botschaft mit der Einladung zu dieser Gemeindeversammlung und der Stimmrechtsausweis werden in alle Haushalte verteilt. Die Botschaft kann zusätzlich hier eingesehen werden.
Aus Gründen der Kosteneinsparung, des Umweltschutzgedankens und der heutigen vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten wird die Jahresrechnung nicht an die Haushaltungen verteilt.
Die Unterlagen liegen an folgenden Orten zur Mitnahme auf:
- im Eingangsbereich des Gemeindehauses
- bei der Graubündner Kantonalbank
Hier ist die Jahresrechnung ebenfalls aufgeschaltet.
Resultate Kommunale Wahlen
Finden Sie hier die Resultate der kommunalen Wahlen vom 27. September 2020:
Resultat Geschäftsprüfungskommission
Wir gratulieren den Gewählten und wünschen Ihnen für die bevorstehende Amtszeit viel Freude und Erfolg.
Resultate Bonaduz: Eidgenössische Abstimmungen
Finden Sie hier die Resultate von Bonaduz über die eidgenössischen Abstimmungen vom 27. September 2020:
Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"
Änderungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 25. September 2020
Bauherrschaft
Menn Andrea und Pia, Sculmserstrasse 13, 7402 Bonaduz, vertreten durch Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft-/Wasserwärmepumpe vor der Nordwestfassade, Parzelle Nr. 782, Sculmserstrasse 13, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 15. Oktober. 2020.
Verkehrskonzept
Der Gemeindevorstand dankt den ca. 130 Teilnehmenden, welche an der Informationssitzung vom Verkehrskonzept teilgenommen haben, für die wertvollen Diskussionen und Inputs.
Covid-19; Hygiene- und Abstandsregeln sowie Schutzkonzepte weiterhin beachten
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat sich am 16. September 2020 zu einem Lagerapport getroffen und die aktuellen Entwicklungen rund um die Covid-19 Situation besprochen. Unter anderem wurde dabei festgestellt, dass im Umgang mit der Verbreitung des Corona-Virus allgemein eine gewisse Nachlässigkeit Einzug gehalten hat. Der GFS Regio ruft deshalb auch den Vereinen und Institutionen die Abstands- und Hygieneregelungen sowie die Einhaltung der Schutzkonzepte in Erinnerung.
Der GFS Regio dankt Ihnen für die Unterstützung.
Aus dem Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung folgenden Beschluss gefasst:
Die Bewilligungsgebühr für Bauvorhaben an bestehenden Bauten, welche den Einbau erneuerbarer Energien zum Gegenstand haben, wird erlassen. Gemäss Art. 68, Abs.9, Erschliessungsgesetz der Gemeinde Bonaduz
Zügeltermin 1. Oktober
Im Hinblick auf den 1. Oktober, welcher als weitverbreiteter Zügeltermin gilt, möchten wir Sie auf folgenden Gesetzesartikel hinweisen:
Gesetz über die Einwohnerregister (Einwohnerregistergesetz, ERG); Art. 13
An- und Abmeldepflicht
1 Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2 Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3 Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4 Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5 Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.
KRL Bonaduz auf Zielgeraden
Am 15. September 2020 hat der Gemeindevorstand den Stand des KRL Bonaduz und den Mitwirkungsbericht der rund 30-köpfigen Begleitgruppe vorgestellt.
Er wird nun über die Rückmeldungen der Begleitgruppe beraten.
Voraussichtlich im Oktober wird er definitiv über das KRL beschliessen und anschliessend die Bevölkerung informieren.
Mehr zum kommunalen räumlichen Leitbild (KRL) finden Sie hier.
Vorbereitung Gesamtverkehrskonzept
Der Gemeindevorstand Bonaduz hat im Jahr 2019 den Auftrag zur Erarbeitung eines kommunalen Gesamtverkehrskonzepts erteilt. Hintergrund des Auftrages war, eine koordinierte und abgestimmte Siedlungs– und Verkehrsentwicklung für die Gemeinde Bonaduz zu erhalten.
Auf Basis einer umfangreichen Verkehrsmesskampagne im Frühjahr 2019 wurde eine fundierte Analyse durchgeführt und mögliche verkehrliche Massnahmen entworfen. Das Gesamtverkehrskonzept steht in engem Zusammenhang mit dem kommunalen räumlichen Leitbild (KRL) und wurde laufend mit diesen Zwischenergebnissen abgestimmt. Die Ziele und Leitüberlegungen des KRL zum Thema Verkehr werden im Gesamtverkehrskonzept überprüft und verfeinert. Damit wird eine optimale Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr sichergestellt.
Das Gesamtverkehrskonzept besteht aus einer Analyse, der Strategie und einem Massnahmenkatalog. Dabei setzt sich das Gesamtverkehrskonzept mit den verschiedenen Verkehrsträgern (dem öffentlichen Verkehr, Fuss– und Veloverkehr, motorisierten Individualverkehr) auseinander. Für jeden einzelnen Verkehrsträger werden in der Analyse die Schwachstellen dargelegt. Als Hauptschwachpunkt werden die Hauptstrasse inkl. Dorfplatz, die Versamerstrasse sowie der Knoten Hauptstrasse/Versamerstrasse definiert. Diese Strassen werden vom motorisierten Individualverkehr stark dominiert. Sowohl Verkehrssicherheit als auch Aufenthaltsqualität sind in diesen Bereichen gewichtige Themen. In den Quartieren wurden unter anderem die Themenbereiche Schleichverkehr, Bahnübergänge, Verkehrssicherheit und Langsamverkehrsrouten überprüft. Die Strategie legt als Ziel fest, ein attraktives und siedlungsverträgliches Ortszentrum mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen. Dies soll mit der Umgestaltung der Haupt– und Versamerstrasse, der Aufwertung des Dorf– und Bahnhofplatzes sowie durch die Erhöhung der Verkehrssicherheit beim Knoten Hauptstrasse/Via Crusch erfolgen. Mit einer geeigneten Verkehrslenkung soll verhindert werden, dass untergeordnete Strassen mit engen Platzverhältnissen zusätzlich durch den motorisierten Individualverkehr belastet werden.
Klarstellung zu den Wahlunterlagen vom 27. September 2020
Geschätzte Bonaduzerinnen und Bonaduzer
Entgegen der Falschmeldung der Gruppe Futuro, dass mit den Abstimmungsunterlagen auch kantonale Vorlagen dabei sein müssten und somit bei der Zustellung vergessen wurden, teilt der Gemeindevorstand Bonaduz verbindlich mit, dass es am 27. September 2020 keine kantonalen Abstimmungen gibt.
Haben Sie Fragen zu den Wahl- und Abstimmungsunterlagen für den 27. September 2020 bitten wir Sie direkt mit der Gemeinde Bonaduz Kontakt auf zu nehmen. Gerne können wir Ihnen kompetent weiterhelfen.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 11. September 2020
Bauherrschaft
Jürg Vonmoos, Via della Camilluccia 35, - I-000135 Rom, vertreten durch THEUS architektur GmbH, Campogna 33, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Teilverglasung der Terrasse am östlichen Sitzplatz im Erdgeschoss, Parzelle Nr. 2347, Campogna 33, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 1. Oktober. 2020.
Tierhalterpflichten
Gestützt auf das Polizeigesetz der Gemeinde Bonaduz (Art. 13, 16 und 17) haben Tierhalter eine Aufsichtspflicht.
Art. 17
Tierhaltung in der Öffentlichkeit
1 Es ist untersagt, Tiere in öffentliche Gebäude mitzunehmen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Führ- und Assistenzhunde. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
2 Innerhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde an der Leine zu führen. Der Gemeindevorstand kann weitere Einschränkungen erlassen.
3 Ausserhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde jederzeit unter Kontrolle zu halten und dürfen nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
4 Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Verunreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Wir danken den Tierhaltern bestens.
Eidgenössische Abstimmung und kommunale Wahlen vom 27. September 2020
Die Urne ist im Gemeindehaus zu folgenden Zeiten aufgestellt:
| Freitag, 25. September 2020 | 14.00 – 16.00 Uhr |
| Sonntag, 27. September 2020 | 08.30 – 09.00 Uhr |
Die Stimmausweise (A4-Blatt) sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Kuvert separat (nicht im Kuvert mit den Stimmzetteln) zuzustellen.
Sonderabfallsammlung Ratiras
Am 17. September 2020 von 8.30 - 10.30 Uhr findet die Sonderabfallsammlung im Werkhof Ratiras statt.
Finden Sie hier die Informationen dazu.
Publikationen aus der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 31. August 2020
- Das zu erstellende Betriebs- und Gestaltungskonzept BGK wurde an die Firma Tuffli & Partner AG Chur vergeben. Auftragssumme ist CHF 32'612.90. Das BGK wird in das Agglo-4-Programm des Bundes eingegeben.
- Genehmigung der Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020
- Kenntnisnahme Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2019
- Genehmigung Jahresrechnung 2019
2.1 Ausführungen zur Jahresrechnung
2.2 Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
2.3 Genehmigung Vorfinanzierung Strassensanierungen
2.4 Genehmigung Vorfinanzierung IT-Erschliessung Schulgebäude
2.5 Genehmigung Vorfinanzierung Gebäudeschliesssystem
2.6 Genehmigung Vorfinanzierung Rollsportanlage
2.7 Genehmigung Vorfinanzierung Erweiterung Blockhaus
2.8 Genehmigung
- Erfolgsrechnung
- Investitionsrechnung
- Bilanz
- Gesetz für das Befahren von Waldstrassen
- Orientierungen
- KRL – Stand Prozess und weiteres Vorgehen
- weiteres Vorgehen mit den verschiedenen Planungsprojekten
- Wahlen neue Mitarbeitende
- Varia
- Genehmigung der Durchführung des Openair's Openwhere im August 2021. Selbstverständlich in Abhängigkeit der dannzumal geltenden Corona-Massnahmen.
- Das OK Bezirksgesangsfest hat mitgeteilt, dass das Bezirksgesangsfest 2021 leider definitiv abgesagt werden muss.
KRL Bonaduz
Vom 4. Juli bis zum 16. August hatten Bonaduzerinnen und Bonaduzer die Möglichkeit, sich zum KRL-Entwurf zu äussern. Insgesamt war die Beteiligung mit rund 100 Personen oder Organisationen, die mitgewirkt haben, vergleichsweise hoch. Hier kann der Bericht mit den gesammelten Rückmeldungen, die über die E-Mitwirkungsplattform, per Post oder E-Mail eingegangen sind, heruntergeladen werden.
Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 31. August die Eingaben behandelt. Am 15. September wird er die rund 30-köpfige Begleitgruppe KRL erneut konsultieren und anschliessend das KRL fertigstellen und im Oktober verabschieden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der kommentierte Mitwirkungsbericht veröffentlicht.
Neuer Kantonsgerichtspräsident Remo Cavegn
Gestern wurde unser Remo Cavegn mit einem glanzvollen Resultat zum neuen Kantonsgerichtspräsidenten gewählt. Der Gemeindevorstand gratuliert Dir Remo Cavegn, auch im Namen der Bevölkerung, ganz herzlich zur Wahl und wünscht Dir viel Erfolg und alles Gute in Deinem neuen, anspruchsvollen Amt. Wir sind stolz, dass Du als Bonaduzer neuer Kantonsgerichtspräsident geworden bist.
Der Gemeindevorstand
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 28. August 2020
Bauherrschaft
Guldimann Erich und Régine, Dorfstrasse 27, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Ersatz Thujahecke durch Sichtschutzwand, Parzelle Nr. 518, Dorfstrasse 27, 7402 Bonaduz,
Bauherrschaft
Hassler Gion-Reto und Sandra, Via Caschners 2a, 7402 Bonaduz vertreten durch Mark Holzbau AG, Tur 6, 7412 Scharans
Bauvorhaben
Anbau Carportüberdachung, Parzelle Nr. 863, Via Caschners 2a, 7402 Bonaduz,
Bauherrschaft
Stöppelmann Georg, Gass Sableun 2, 7402 Bonaduz vertreten durch Hassler Energia Alternativa AG, Andrea Lucchinetti, Resgia 13, 7432 Zillis
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpenheizung vor der Nordfassade, Parzelle Nr. 787, Gassa Sableun 2, 7402 Bonaduz,
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 17. September 2020.
Lastwagenkonzert Kammerphilharmonie Graubünden
Das Lastwagenkonzert der Kammerphilharmonie war ein grosser Erfolg, ein toller Anlass in gutem Ambiente und mit sehr guter Stimmung bei den Gästen. Herzlichen Dank den Musikerinnen und Musiker sowie allen Beteiligten für den Einsatz und der Bevölkerung für die Teilnahme. Auf der Website der Kammerphilharmonie www.kammerphilharmonie.ch unter der Rubrik Konzerte/Rückblick sind Impressionen zu den Konzerten aufgeschaltet.
Bonaduz aktuell
Finden Sie unter nachfolgendem Link die neue Ausgabe des Bonaduz aktuell:
Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen.
Obligatorische Schiesspflicht 2020
Auf Grund der Sistierung der Obligatorischen Schiesspflicht für das Jahr 2020 durch den Chef der Armee, KKdt Thomas Süssli, muss das Bundesprogramm nicht zwingend geschossen werden. Wer das trotzdem gerne tun möchte, kann das im Schiessstand Nulez/Bonaduz an folgenden Tagen machen:
Dienstag, 1. September von 18.00 - 20.00 Uhr
Dienstag, 22. September von 18.00 - 19.30 Uhr
Dienstag, 29. September von 18.00 - 19.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: ID-Karte, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Gemeinde Bonaduz (oder Rhäzüns)
Lastwagenkonzert Bonaduz
Am kommenden Samstag, 22. August 2020, findet auf dem Dorfplatz Bonaduz das Lastwagenkonzert der Kammerphilharmonie statt.
Kommen auch Sie vorbei und geniessen Sie die Atmosphäre.
Weitere Informationen zum Konzert finden Sie hier.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 21. August 2020
Bauherrschaft
Hamilton Bonaduz AG, Via Crusch 8, 7402 Bonaduz vertreten durch
Hamilton Bonaduz AG, Patrik Caluori, Via Crusch 8, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Temporäres Bürogebäude (Bürocontainer), Parzelle Nr. 342, Gassa Vicrusch, 7402 Bonaduz,
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 10. September 2020.
Aus dem Gemeindevorstand
Mitwirkung KRL
Der Gemeindevorstand dankt der Bevölkerung für das engagierte Mitwirken.
Es wurde hervorragende Arbeit aller Beteiligten geleistet.
Herzlichen Dank für die Arbeit.
Weitere Informationen zur Mitwirkung finden Sie unter www.krl-bonaduz.ch.
Herbstschnitt der Hecken
Es ist schon bald wieder an der Zeit, die Hecken entlang der Strassen und Gehwege zu schneiden.
Gestützt auf Artikel 76 Absatz 5 des kantonalen Raumplanungsgesetzes muss ein Lebhag (Hecke) jährlich "auf die Grenze" und eine Höhe von maximal 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273).
Bitte führen Sie die Arbeiten so aus, dass das Frühlingswachstum bereits mitberücksichtigt ist.
Wir bitten Sie ebenfalls, verdeckte Strassenlaternen, Signalisationen und Hydranten von Bäumen und Sträuchern zu befreien. Ebenfalls ist bei überhängenden Bäumen das minimale Lichtraumprofil vom 2.25m Höhe über Gehwegen und 4.50m über Strassen einzuhalten.
Der Hecken- und Baumschnitt kann von Hauseigentümern und Mietern von Liegenschaften von Bonaduz und Rhäzüns (oder von deren beauftragten Drittfirmen) jederzeit und unentgeltlich beim Sammelplatz Ratiras deponiert werden (südlichste Grüngutbox).
Ab Mitte November finden wieder Kontrollen der Hecken statt. Wir danken Ihnen für die Ausführung der Arbeiten und freuen uns mit Ihnen über korrekt geschnittene Bäume und Sträucher sowie hindernisfreies Benutzen der Strassen und Trottoire.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 14. August 2020
Bauherrschaft
Hintermann Manuela, Via Plazzas 4, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Aussenparkplatz, Parzelle Nr. 633, Via Plazzas 4, 7402 Bonaduz,
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 3. September 2020.
Befahren der Waldstrassen
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Wie wir Sie bereits im Bonaduz aktuell informiert haben, ist es notwendig, das Gesetz über das Befahren der Waldstrassen zu revidieren.
Der Entwurf des Gesetzes liegt nun vor. Gerne legen wir den Entwurf als Vernehmlassung auf.
Somit haben Sie die Möglichkeit, während 30 Tagen ab heutigem Datum zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Die entsprechenden Unterlagen sind hier aufgeschaltet und liegen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahmen schriftlich an Irina Beer, irina.beer@bonaduz.ch zu richten.
Wir danken Ihnen für Ihre Antworten.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 7. August 2020
Bauherrschaft
Balestra Maira, Vignel 6, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Pergola, Parzelle Nr. 489, Vignel 6, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 27. August 2020.
Unterstützung jugendfördernder Vereine
Die Gemeinde unterstützt die Tätigkeit jugendfördernder Vereine und Organisationen der Gemeinde Bonaduz. Als jugendfördernd gilt eine Institution, wenn sie in Bonaduz wohnhaften Jugendlichen namentlich auf kulturellem, sportlichem, musischem oder bildendem Gebiet eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung bietet.
Gesuche für das Jahr 2021 müssen gemäss Reglement bis am 31.08.2020 eingereicht werden.
Das Reglement und das Gesuchsformular können hier heruntergeladen werden.
Absolutes Feuerwerkverbot
Mit den hohen Sommertemperaturen ist die Wald- und Flurbrandgefahr angestiegen. Die gewittrigen Niederschläge der letzten Wochen sind nicht flächendeckend ausgefallen. Die gemessenen Regenmengen an den Messstationen der MeteoSchweiz fielen durchwegs gering aus. Die erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr bleibt in den meisten Regionen Graubündens, darunter auch in der Region Imboden, bestehen. Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier: Erhebliche Waldbrandgefahr in vielen Teilen Graubündens
Aus diesem Grund gilt für den 1. August 2020 ein absolutes Feuerwerkverbot.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen einen schönen Nationalfeiertag.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 31. Juli 2020
Bauherrschaft
Göbler Sandro und Yvonne, Dorfstrasse 23a, 7402 Bonaduz vertreten durch
Vontobel Rageth Architekten, Steven Rageth, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Neubau EFH, Parzelle Nr. 120, Islaweg 3, 7402 Bonaduz, Projektänderung I: Umgebungsge-staltung
Bauherrschaft
Jörg David, Gassa Suro 35, 7013 Doma/Ems vertreten durch
Mastersol Anstalt, Freiendorfstrasse 2, 9493 Mauren FL
Bauvorhaben
Innenaufstellung Luft-Wasser Wärmepumpe, Parzelle Nr. 410, Dorfstrasse 31, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
HBM Invest AG, Orlando Jäger, Via Spinatsch 11, 7014 Trin vertreten durch
Integro AG, Adolf Caluori, Versamerstrasse 15, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Neubau Sägemehlbunker, Parzelle Nr. 2279, Industriestrasse 12b, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 20. August 2020.
Neue Lernende ab 1. August 2020
Per 1. August 2020 startet Jenny Frank aus Bonaduz ihre kaufmännische Berufslehre bei der Gemeindeverwaltung Bonaduz.
Wir freuen uns, Jenny in unserem Team begrüssen zu dürfen und heissen sie herzlich willkommen.
Für die dreijährige Lehrzeit wünschen wir Jenny alles Gute.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 24. Juli 2020
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau 2 Beleuchtungsanlagen Sportplatz, Parzelle Nr. 767, Schulstrasse 8, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Frasnelli Susanne und Matthias, Dorfstrasse 28A, 7402 Bonaduz vertreten durch
Capaul & Blumenthal Architects ETH SIA BSA, Via dalla Posta 1, 7130 Ilanz/Glion
Bauvorhaben
Neubau Holzschopf, Parzelle Nr. 245, Dorfstrasse 28A 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 13. August 2020.
Formelle öffentliche Mitwirkung zum Entwurf des Kommunalen räumlichen Leitbildes (KRL) der Gemeinde Bonaduz
Seit dem 4. Juli 2020 läuft die formelle Mitwirkung (Befragung der Bevölkerung) zum Entwurf des kommunalen räumlichen Leitbildes (KRL) der Gemeinde Bonaduz.
Ihre Meinung ist wichtig, denn die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde betrifft alle Bonaduzerinnen und Bonaduzer.
Es ist uns ein Anliegen, dass die Rückmeldungen breit in der Bevölkerung abgestützt sind.
Auf der Homepage der Gemeinde, auf krl-bonaduz.ch finden Sie sämtliche Informationen zum KRL und den Zugang zur Mitwirkungsplattform.
Sie können Ihre Meinung, Ihre Anliegen und auch positiven Stellungnahmen dort einbringen.
Es gibt auf der on-Line Befragung (Mitwirkung) eine einfache und schnelle Form in einer Umfrage, die Sie in kurzer Zeit beantworten können.
Sie können jedoch auch die Form mit einer persönlicher Rückmeldung im Text oder Plan (Leitbildplan) wählen.
Die Mitwirkung dauert bis zum 16. August. Selbstverständlich können Rückmeldungen auch weiterhin in Papierform auf der Gemeinde eingereicht werden.
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 17. Juli 2020
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch die Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau 2 Beleuchtungsanlagen Sportplatz, Parzelle Nr. 767, Schulstrasse 8, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Schmid Andreas, Via Ruver 21, 7402 Bonaduz vertreten durch die Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Garten-Gerätehaus, Parzelle Nr. 2'331, Via Ruver 21, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 6. August 2020.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 10. Juli 2020
Bauherrschaft
Gabathuler Stefani und Thomas, Via Carrera 23, 7402 Bonaduz vertreten durch Querbeet Gartenbau AG, Herawisweg 32, 7203 Trimmis
Bauvorhaben
Neubau Gartenhaus, Umgestaltung Garten, Parzelle Nr. 2'354, Via Carrera 23, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 30. Juli 2020.
Region Imboden - Geschäftsbericht 2019
Finden Sie hier den Geschäftsbericht 2019 der Region Imboden.
Start der formellen öffentlichen Mitwirkung zum Kommunalen räumlichen Leitbild (KRL) der Gemeinde Bonaduz
Ab dem 4. Juli 2020 beginnt die formelle Mitwirkung (Befragung der Bevölkerung) zum Entwurf des kommunalen räumlichen Leitbildes (KRL) der Gemeinde Bonaduz.
Ihre Meinung ist wichtig, denn die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde betrifft alle Bonaduzerinnen und Bonaduzer. Es ist uns ein Anliegen, dass die Rückmeldungen breit in der Bevölkerung abgestützt sind. Auf der Homepage der Gemeinde, auf krl-bonaduz.ch finden Sie sämtliche Informationen zum KRL und den Zugang zur Mitwirkungsplattform.
Sie können Ihre Meinung, Ihre Anliegen und auch positiven Stellungnahmen dort einbringen. Es gibt auf der on-Line Befragung (Mitwirkung) eine einfache und schnelle Form in einer Umfrage, die Sie in kurzer Zeit beantworten können. Sie können jedoch auch die Form mit einer persönlicher Rückmeldung im Text oder Plan (Leitbildplan) wählen.
Die Mitwirkung dauert bis zum 16. August. Selbstverständlich können Rückmeldungen auch weiterhin in Papierform auf der Gemeinde eingereicht werden.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Die Budgetvorgaben fürs Budget 2021 der Amtsstellen beschlossen
- Das weitere Vorgehen der Kinder- und Jugendförderung zu Handen des Budget 2021 genehmigt
- Den Stellenplan OSBR für das Schuljahr 2021 / 2022 genehmigt
- Die Kosten für die Sanierung des Volleyball-Netzes Tuleu genehmigt
Auflösung GFS Regio
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat sich am 24. Juni 2020 zu einer weiteren Sitzung betreffend Covid 19 getroffen. Er hat die jüngsten Lockerungsschritte des Bundes und die aktuelle Situation in den beiden Gemeinden diskutiert. Dabei hat er beschlossen, dass der GFS Regio per sofort aufgelöst werden kann. Im Herbst 2020 wird er noch eine Abschlusssitzung durchführen, an welcher die gemachten Erfahrungen ausgetauscht und Schlussfolgerungen für allfällige künftige Einsätze und Krisen gezogen werden können.
Ab sofort finden Sie die weiteren Mitteilungen betreffend Corona hier auf der Homepage Bonaduz unter Aktuelles.
Freudiges Ereignis
Gerne dürfen wir über einen sehr seltenen Geburtstag informieren.
Frau Bozena Dvorak konnte am 7. Juni 2020 ihren 100sten Geburtstag im Kreise ihrer Angehörigen feiern.
Der Gemeindevorstand von Bonaduz gratuliert der Jubilarin herzlich und wünscht ihr alles Gute und viel Freude
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 26. Juni 2020
Bauherrschaft
Caderas Flavio, Via Sableun 9, 7402 Bonaduz vertreten durch
Perazzelli Metallbau AG, Freihofstrasse 30, 7302 Landquart
Bauvorhaben
Neubau Lärm-/Sichtschutzverglasung, Parzelle Nr. 851, Via Sableun 9, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Bürgergemeinde Bonaduz, Dorfstrasse 21, 7402 Bonaduz vertreten durch
Frei und Ehrensperger Architekten GmbH, Anwandstrasse 32, 8004 Zürich
Bauvorhaben
Erstellung Baureklametafel, Parzelle Nr. 414, Via Ginellas 18, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Caviezel-Mittner Martin, Sculmserstrasse 23 B, 7402 Bonaduz vertreten durch
Bärtsch Torautomatic – Wintergarten, Vadelsweg 14, 7206 Igis
Bauvorhaben
Anbau Terrassenüberdachung, Parzelle Nr. 907, Sculmserstrasse 23B, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 16. Juli 2020.
Kommunales Räumliches Leitbild
Der Informationsanlass "Runder Tisch" zum Thema "Kommunales Räumliches Leitbild der Gemeinde Bonaduz" findet am 1. Juli 2020 um 19.00 Uhr in der Turnhalle Ruver in Bonaduz statt.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldefrist: 30. Juni 2020, 16.00 Uhr,
Anmeldung bei: clelia.lento@bonaduz.ch
Die Online-Mitwirkung zum KRL-Entwurf findet vom 4. Juli bis 16. August 2020 statt und der Zugang auf der Website www.krl-bonaduz.ch wird am 4. Juli aufgeschaltet.
Schliessung der Turnhallen während der Sommerferien
Während der Sommerferien bleiben alle Turnhallen infolge Reinigungsarbeiten sowie Bauarbeiten M&S ab Freitag, 26. Juni 2020 bis und mit Sonntag, 16. August 2020 geschlossen.
Es können keine Gesuche zur Benützung der Räumlichkeiten während Ferienzeiten bewilligt werden, da in dieser Zeit Bauarbeiten erfolgen.
Wir danken den Nutzern für das Verständnis.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
-
Die neue Leiterin Bauamt, Clelia Lento, als Nachfolgerin des bisherigen Stelleninhabers, Hansjörg Ernst, in folgende Gremien gewählt:
- Energiekommission
- ZRAI (ARA Kommission)
- Rabiusa Korporation
- Abfallbewirtschaftungsverband Mittelbünden AVM
Videoerhebung Bahnübergang Sculmserstrasse
Zurzeit wird von der Gemeinde Bonaduz ein Gesamtverkehrskonzept erarbeitet. In diesem wurde festgestellt, dass der Bahnübergang an der Sculmserstrasse detaillierter geprüft werden muss. Mitte Juni wird dafür eine Videoerhebung am Bahnübergang Sculmserstrasse stattfinden. Dabei handelt es sich um eine Kurzzeitmessung während eines Tages. Bei der Aufnahme ist der Datenschutz stets gewährleistet. Die Verkehrserhebung wird ausgewertet und gibt Aufschluss über das Konfliktpotenzial Langsamverkehr/motorisierter Individualverkehr sowie über die Problematiken des Knotens Bahnstrasse/Sculmserstrasse direkt beim Bahnübergang.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 5. Juni 2020
Bauherrschaft
Künzli Kurt, Via Caschners 2, 7402 Bonaduz vertreten durch
Gujan Partner GmbH, Ottostrasse 6, 7000 Chur
Bauvorhaben
Neubau Gartenhaus, Parzelle Nr. 524, Via Caschners 2, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 25. Juni 2020.
Der Gemeindeführungsstab hat an seiner Sitzung festgelegt
- Die Gemeindeanlagen Lag, das Eisfeld, die Rollsportanlage und das Blockhaus (Umbauarbeiten Mitte Juni-Mitte Juli) sind ab Samstag, 6. Juni 2020 wieder offen.
Die restlichen Liegenschaften bleiben geschlossen.
Wie alle Vereine informiert wurden, können Veranstaltungen, nach Rücksprache mit dem Bereichsleiter Kurt Finschi, in der Mehrzweckanlage Truppenunterkunft Kohlplatz in Bonaduz (OSA) abgehalten werden.
Bitte entnehmen Sie die aktuellen Informationen zum Coronavirus hier.
Bonaduz aktuell
Finden Sie unter nachfolgendem Link die neue Ausgabe des Bonaduz aktuell:
Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen.
Hundesteuer
Bitte beachten Sie die Meldepflicht.
Hunde sind bis 15.06.2020 bei der Gemeinde anzumelden.
Schliessung der Büros der Gemeindeverwaltung an Fronleichnam
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Donnerstag, 11. Juni 2020 geschlossen.
Vielen Dank für das Verständnis.
Schulergänzende Tagesstruktur Bahnhöfli: Schuljahr 2020/21
Geschätzte Eltern, geschätzte Erziehungsberechtigte
Die Gemeinde Bonaduz bietet allen Kindergarten-, Primar- und Oberstufenschulkindern, die in Bonaduz die Schule besuchen, einen betreuten Mittagstisch und betreute Zeiten ausserhalb der Schulstunden bis 18.00 Uhr an.
Der Mittagstisch im Schuljahr 2020/21 ist täglich von 11.30 – 13.30 Uhr geöffnet. Zusätzlich wird an allen Tagen eine Betreuung bis 18 Uhr angeboten.
Die Anmeldeunterlagen und Informationen finden Sie hier.
Die Anmeldungen sind bis zur letzten Schulwoche einzureichen.
Bei Fragen stehen Ihnen Raquel Jud (076 500 64 61) und Daniel Naef (081 660 33 40) gerne zur Verfügung.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Die Kreditfreigabe für die IT Verkabelungen der Schulhäuser Ruver und Plaz gesprochen.
Die Arbeiten werden während der Sommerferien durchgeführt.
- Die Kreditfreigabe für den Unterhalt/Umbau der alten Turnhalle gesprochen.
Dies als Vorbereitung der Einrichtung der Kindertagesstätte.
Aktuelle Informationen betreffend Corona finden Sie hier.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 15. Mai 2020
Bauherrschaft
BJFM AG, Bahnhofstrasse 44, 7000 Chur vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neue Terrassenfront Pizzeria Oberalp, Parzelle Nr. 280, Obere Bahnhofstrasse 17, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 4. Juni 2020. Für Akteneinsicht bitte Termin vereinbaren unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Wiederaufnahme Schalterbetrieb / Schliessung über Auffahrt
Die erfreulichen Lockerungsmassnahmen betreffend die Corona-Pandemie lassen auch uns wieder unseren Schalterbetrieb aufnehmen.
Diese Zeit hat uns gezeigt, dass eine Anpassung der Schalter-Öffnungszeiten sinnvoll ist, die Prozesse konnten optimiert werden.
Neu sind wir zu folgenden Zeiten für Sie da:
|
Montag-Vormittag |
09.30 - 11.30 Uhr |
|
Dienstag-Nachmittag |
15.00 – 18.00 Uhr |
|
Mittwoch |
ganzer Tag geschlossen |
|
Donnerstag-Vormittag |
09.30 – 11.30 Uhr |
|
Freitag-Nachmittag |
14.00 – 16.00 Uhr |
Selbstverständlich sind weiterhin im Vorfeld persönlich vereinbarte Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten möglich, wir sind gerne für Sie da.
Unsere Telefonzeiten bleiben unverändert.
Solange die Schutzbestimmungen und Sicherheitsmassnahmen nicht aufgehoben sind, lassen wir die Eingangstüre noch geschlossen und bitten Sie, zu klingeln.
Die Wiederaufnahme des Schalterbetriebs fällt in die Auffahrts-Woche. Aus diesem Grunde bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 21. Mai 2020 und Freitag, 22. Mai 2020 geschlossen.
Besten Dank für das Verständnis.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 1. Mai 2020
Bauherrschaft
Gartmann Reto und Andrea, Via Atria 24, 7402 Bonaduz vertreten durch
Kobelt AG, Generalunternehmung, Staatsstrasse 7, 9437 Marbach
Bauvorhaben
Neubau EFH, Parzelle Nr. 2'461, Löserweg 2, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Buchli Wieland, Dorfstrasse 6, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Lukarne in Dachwohnung, Parzelle Nr. 226, Dorfstrasse 6, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 22. Mai 2020.
Für Akteneinsicht bitte Termin vereinbaren unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 24. April 2020
Bauherrschaft
Bieler Orlando, Via Danisch 22, 7402 Bonaduz vertreten durch
Plan4 Architekten + Bauingenieure, Versamerstrasse 15, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Projektänderung Abbruch und Wiederaufbau Maiensäss, Parzelle Nr. 1'962, Parstogn, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 14. Mai 2020. Für Akteneinsicht bitte Termin vereinbaren unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Alpstrasse
Die Alpstrasse wird ab 1. Mai geöffnet. Wie in den Vorjahren kann die Strasse bis Parkplatz Caumas kostenlos befahren werden, Fahrten bis zum Parkplatz Ober-Alp sind nach wie vor gebührenpflichtig.
Tagesbewilligungen können direkt beim Briefkasten bezogen werden, die Jahresbewilligungen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste).
Gesamterneuerungswahlen / Gemeindeversammlung
Aufgrund der aktuellen Situation hat der Gemeindevorstand beschlossen:
- Die Gesamterneuerungswahlen vom 17. Mai 2020 finden nicht statt. Das Verschiebungsdatum wird später bekanntgegeben.
- Die Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2020 findet nicht statt. Das Verschiebungsdatum wird später bekannt gegeben.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 3. April 2020
Bauherrschaft
Blumenthal Alfons, Via Sut Curt 10, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Ersatz Thujahecke durch Sichtschutz, Parzelle Nr. 813, Via Sut Curt 10, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Jörimann Beat und Corina, Scardanal 193, 7402 Bonaduz vertreten durch
Vontobel Rageth Architekten, Steven Rageth, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Neubau Sitzplatz und Terrassentüren, Parzelle Nr. 368, Versamerstrasse 60, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 23. April 2020.
Für Akteneinsicht bitte Termin vereinbaren unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Den Verzugszins für verspätete Steuer-Zahlungen für das Jahr 2020 auf 0 % festgelegt. Damit folgt der Gemeindevorstand dem Beschluss der kantonalen Steuerverwaltung und des Bundes.
- Das Baugesuch für den Anbau des Blockhauses genehmigt. Mit diesem Anbau wird der Eingang zum Blockhaus behindertengerecht und die WC-Anlagen werden neu erstellt.
Empfehlungen des Bundes zur Abfallentsorgung im Zusammenhang mit dem Coronavirus
- Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist.
Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden - Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten
- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden
- Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt.
Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet - Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Haushaltkehricht entsorgt
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (Ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Wir danken für das Verständnis und die Zusammenarbeit.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 27. März 2020
Bauherrschaft
Caluori Mary, Valbeuna 7, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Luft/Wasser Wärmepumpe Split, Parzelle Nr. 575, Obere Bahnhofstrasse 5, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Hamilton Bonaduz AG, Via Crusch 8, 7402 Bonaduz vertreten durch Giubbini Architekten ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 7, 7000 Chur
Bauvorhaben
Technikaufbauten Erweiterung-Erneuerung Kantine, Parzelle Nr. 344, Via Crusch 8, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 16. April 2020. Für Akteneinsicht bitte Termin vereinbaren unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Elektronischer Rechnungsversand via E-Mail
Geschätzte Einwohnerinnen
Geschätzte Einwohner
Wir freuen uns sehr, Ihnen ab sofort eine zusätzliche Dienstleistung anbieten zu können und zwar die elektronische Rechnungszustellung via E-Mail.
Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie Ihre Gemeinde-Rechnung neu als PDF-Dokument per E-Mail. Dieses PDF-Dokument ersetzt die bis heute per Post zugestellte Rechnung in Papierform.
Wir sind überzeugt, dass dieser Schritt Ihre und unsere Effizienz steigert und den Weg in eine ressourcen- und energiesparende digitale Zukunft ermöglicht.
Falls Sie Ihre Rechnungen in Zukunft per E-Mail als PDF erhalten möchten, bitten wir Sie, die Zustimmungserklärung, welche hier aufgeschaltet ist, auszufüllen und uns zuzustellen.
Nach Erhalt Ihrer Zustimmung stellen wir bei Ihnen auf den elektronischen Rechnungsversand via E-Mail um.
Falls Sie Ihre Rechnungen weiterhin in Papierform wünschen, müssen Sie nichts unternehmen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser neuen Dienstleistung dienen zu können.
Für allfällige Fragen steht Ihnen unsere Finanzabteilung gerne zur Verfügung.
Einreichefristen für die Steuererklärung 2019
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2019 folgende Einreichefristen gelten:
- 31. März 2020
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften
- 30. September 2020
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärung 2019
Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche nur noch zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden.
- online: www.stv.gr.ch
- E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch
- Post:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 2/KO
Steinbruchstrasse 18
7000 Chur
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer 515)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März wird eine maximale Frist bis 30. September gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.
Regierungsratsbeschluss 235 vom 24. März 2020 Generelles Feuerverbot im Freien
Mit Beschluss vom 24. März 2020 hat die Regierung des Kantons Graubünden folgendes beschlossen:
- Auf dem ganzen Kantonsgebiet gilt ab dem 25. März 2020 bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 m eingehalten werden kann.
- Die Einhaltung des Feuerverbots obliegt den Gemeinden, der Kantonspolizei, und dem Forstdienst.
- Unter das Feuerverbot fallen auch alle bewilligten Feuerstellen. Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Feuerstellen entsprechend gekennzeichnet sind.
Weitere Informationen zum Corona-Virus und den entsprechenden Massnahmen finden Sie unter:
Homepage Bonaduz - Coronavirus
Informationen zu Arbeitsausfällen
Für Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus verweisen wir auf die Homepage www.kiga.gr.ch.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 20. März 2020
Bauherrschaft
Klee Katja, Scombras 242b, 7402 Bonaduz vertreten durch
Jarmo Wieland Architekten GmbH, Jarmo Wieland, Oberdorfstrasse 10, 8001 Zürich
Bauvorhaben
Anbau + Sanierung Wohnbaute, Parzelle Nr. 1912, Scombras 242b, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 9. April 2020.
Für Akteneinsichten vereinbaren Sie bitte einen Termin unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Absaugen der Schächte und Kanalspülungen
Vom 16. bis 27. März 2020 werden durch die Gemeindebetriebe die Ablaufschächte gereinigt bzw. die Kanalisationsleitungen gespült.
Personen, welche auf ihrem Privatgrundstück ebenfalls Schächte absaugen oder Leitungen spülen lassen möchten, melden dies bitte bis Freitag, 20. März, 17.00 Uhr beim Leiter Werkbetrieb, Markus Caluori (Tel. 081 641 33 75 oder markus.caluori@crestault.ch).
Absaugen der Schächte und Kanalspülungen; Verschiebung der Arbeiten
Die in der Zeit vom 16. – 27. März 2020 vorgesehenen Arbeiten können aufgrund der aktuellen Krise nicht ausgeführt werden. Zu gegebener Zeit wird ein neuer Termin definiert und publiziert.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bauverfahren
Da die Gemeindeschalter aufgrund der besonderen Lage zur Zeit geschlossen sind, wird die Akteneinsicht der Bauakten, in der öffentlichen Auflage, wie folgt geregelt:
- Termine zur Akteneinsicht sind unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch zu vereinbaren.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Kommunales räumliches Leitbild (KRL)
Das KRL ist weit fortgeschritten. Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom16. März 2020 beschlossen, dass aufgrund der aktuellen Lage (Coronavirus) alle öffentlichen Veranstaltungen in Zusammenhang mit dem KRL abgesagt werden müssen.
Der geplante Ablauf wird zu gegebener Zeit wieder aufgenommen.
Die Gemeinde wird Sie frühzeitig über den neuen Zeitplan informieren.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Kommunikation zu den Massnahmen und Aktuelles zum Corona-Virus
Ab sofort werden sämtliche Informationen auf den Homepages der beiden Gemeinden laufend aktualisiert. Aufgrund der grossen Dynamik in Bezug auf die getroffenen Massnahmen von Bund und Kanton verzichten wir auf die Publikation in der Ruinaulta.
Weitere Informationen zum Corona-Virus und den entsprechenden Massnahmen finden Sie unter:
Homepage Bonaduz - Coronavirus
Sperrung der Spielplätze in den Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns
Wie bereits mitgeteilt, sind sämtliche Gemeindeliegenschaften und Gemeindeanlagen ab sofort für die Benutzung gesperrt. Dazu gehören auch die Spielplätze. Die Sperrung soll helfen, Menschenansammlungen zu verhindern und somit die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Danke für Ihre Mithilfe und für das Verständnis.
Weitere Informationen zum Corona-Virus und den entsprechenden Massnahmen finden Sie unter:
Homepage Bonaduz - Coronavirus
Schliessung der Gemeindeverwaltungen Bonaduz und Rhäzüns ab sofort
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise hat der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns beschlossen, die Schalter der Gemeindeverwaltungen per sofort und bis auf Weiteres zu schliessen. Damit soll ein Beitrag zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus geleistet werden. Selbstverständlich stehen die Dienstleistungen der Gemeinden der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung. An Stelle einer Schaltervorsprache bitten wir Sie, sich telefonisch oder über die übrigen bekannten Kanäle (Homepage, E-Mail) an die Gemeinde zu wenden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Weitere Informationen zum Corona-Virus und den entsprechenden Massnahmen finden Sie unter:
Homepage Bonaduz - Coronavirus
Neueste Informationen zum Coronavirus
Der Gemeindeführungsstab der Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns (GFSRegio) informiert über die aktuellen Massnahmen.
Finden Sie hier alle Informationen dazu: Neueste Informationen zum Coronavirus
Wahl neuer Schulleiter Schule Bonaduz
Auf die Stellenausschreibung sind 7 Bewerbungen eingegangen.
Der Schulrat der Schule Bonaduz (Kindergarten bis 6. Klasse) hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 den neuen Schulleiter gewählt.
Es freut uns mitteilen zu dürfen, dass die Wahl auf Herr Carlo Stecher gefallen ist.
Carlo Stecher wohnt in Bonaduz und unterrichtet seit dem Jahre 1989 an der Primarschule Bonaduz und war bereits zwischen 2003 und 2008 in einem Teilpensum als Schulleiter bei uns tätig.
Der Stellenantritt erfolgt per 1. August 2020.
Wir wünschen Herr Stecher bereits heute einen guten Start in seiner neuen Tätigkeit.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 13. März 2020
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch
Plan 4 Architekten Bauingenieure, Mario Lang, Versamerstrasse 15, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Anbau Toilettenanlage Blockhaus Bot Mulins, Parzelle Nr. 3'004, Bot Mulin, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 2. April 2020.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Mitteilung betreffend der Ahndung Wildruhezonen Amt für Jagd und Fischerei zur Kenntnis genommen.
Widerhandlungen gegen das Betreten oder Befahren von Ruhezonen für Wildtiere werden mit einer Busse von CHF 150.00 geahndet.
Die Ordnungsbussen bei Übertretungen können durch die Gemeinde verhängt werden.
Die Sprecher Security Bonaduz hat die Kompetenz, im Namen der Gemeinde Bonaduz, diese Bussen auszusprechen und zu kassieren.
- GFSRegio Bonaduz und Rhäzüns
Auf Grund der aktuellen Situation haben sich die beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns zu einem gemeinsamen Gemeindeführungsstab GFSRegio organisiert.
Die personelle Zusammensetzung sieht wie folgt aus:
Stabschef Rico Caratsch Stv. Aldo Spadin Kommunikation Elita Florin-Caluori Stv. Reto Loepfe Logistik Andreas Weber Stv. Dominik Mannhart Werke Markus Caluori Stv. Kurt Finschi Feuerwehr Alex Stuppan Stv. Daniel Stoffel / Samariterverein Führungsunterstützung Daniel Naef Stv. Adriano Jenal
Der GFSRegio ist in Kontakt mit dem Kanton und beurteilt die Situation laufend. Weitere Informationen und Links finden Sie auf der Homepage der Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 6. März 2020
Bauherrschaft
Keller Dosolina, Via Danisch 3, 7402 Bonaduz vertreten durch Rosamilia Bau GmbH, Hofstättlestrasse 16, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Erstellung 2 Parkplätze, Neubau Garageneinfahrt, Abriss Schopf, Parzelle Nr. 369, Via Danisch 3, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Calabresi Sergio, Sonnenweg 1, 7402 Bonaduz vertreten durch Zingg gartengestaltung ag, Losastrasse 4, 7012 Felsberg
Bauvorhaben
Neubau Zaun, Sichtschutzwand, Parzelle Nr. 968, Sonnenweg 1, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 26. März 2020.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 21. Februar 2020
Bauherrschaft
Roner Silvan und Seraina, Via Sut Curt 3, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Gerätehaus, Parzelle Nr. 857, Via Sut Curt 3, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Mantovani Lorenzo und Maike, Campogna 13, 7402 Bonaduz vertreten durch Dachbau Frei AG, Hofstätte 14, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Abbruch Kamin, Einbau Dachfenster, Parzelle Nr. 743, Campogna 13, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 12. März 2020.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Den Entwurf des KRL besprochen
- Entschieden, ein elektronisches Tool für die Mitwirkungen der Bevölkerung zu beschaffen
- Den Vertrag mit der Rhiienergie für den Strombezug ab der neuen PV-Anlage Calinis in Felsberg genehmigt.
Damit bekennen wir uns als Energiestadt zur erneuerbaren Energie – Strom für die Region von der Region - Die Themen für die erste Ausgabe des neuen Informationsblattes "Bonaduz aktuell" genehmigt
- Die Arbeiten für die neue Rollsportanlage an die Firma Think & Build Velosolution GmbH Flims vergeben
- Das Projekt Jugendarbeit weiterzuverfolgen und an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 zu präsentieren
Versand der Steuererklärungen 2019
Die Steuerformulare des Jahres 2019 wurden im Januar 2020 entweder in Papierform (Hauptformular 2019 samt Hilfsblätter) oder mittels Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2019 durch die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden Steuerpflichtigen zugestellt.
Die Nichtzustellung eines Steuerformulars entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung innert den gesetzlichen Fristen (Art. 127 Abs. 1 Steuergesetz Kanton Graubünden).
Wer noch keine der oben aufgeführten Formulare erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Steueramt Bonaduz anfordern.
Hallenbad Obere Au - Badespass in den Sportferien
Finden sie hier alle Informationen zum Badespass in den Sportferien im Hallenbad Obere Au.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 14. Februar 2020
Bauherrschaft
Jörimann Beat, Scardanal 193, 7402 Bonaduz vertreten durch
Ritter Schumacher AG, Ottostrasse 4, 7000 Bonaduz
Bauvorhaben
Neubau Doppel-EFH, Parzelle Nr. 2358, Via Carrera 9 + 11, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Jörg David, Oberdorfstrasse 11, 7402 Bonaduz vertreten durch
Mastersol Anstalt, Freiendorfstrasse 2, 9493 Mauren FL
Bauvorhaben
Neubau Luft-Wasser Wärmepumpe (innenliegend), Parzelle Nr. 255, Oberdorfstrasse 11, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 5. März 2020.
Schliessung der Turnhallen während der Sportferien
Während der Sportferien bleiben die Turnhallen infolge Reinigungs- und Sanierungsarbeiten ab Samstag, 22. Februar 2020 bis und mit Sonntag, 1. März 2020 geschlossen.
Wir bitten um Verständnis und danken für das Entgegenkommen.
Eidgenössische und Kantonale Abstimmung vom 9. Februar 2020 - Resultate Bonaduz
Eidgenössische Abstimmung 1
Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen"
Eidgenössische Abstimmung 2
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Kantonale Abstimmung
Gewährung eines Verpflichtungskredits für die Ausführung des Projekts "Erneuerung Tagungszentrum Plantahof am Plantahof in Landquart"
Rechnungsversand Wasser 2019, Kehrichtgrundgebühren 2019 sowie Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2019
Im letzten Jahr haben wir unseren Softwareanbieter gewechselt. Der Rechnungsversand erfolgt nun über die 'Druckstrasse' vom Kanton Graubünden
Die Rechnungen werden als kostengünstiger Massenversand zugestellt. Systembedingt können die Rechnungen nicht zusammengezogen werden. Somit kann es sein, dass Sie mehrere Rechnungen erhalten.
Trotz einer allfälligen Mehrfachzustellung können dadurch die Prozesse optimiert und Kosten eingespart werden.
Bei allfälligen Fragen/Anregungen/Reklamationen bitten wir Sie, mit der Person Kontakt aufzunehmen, welche auf der Rechnung aufgeführt ist.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Das Projekt Anbau Blockhaus freigegeben
- Die Holzbauarbeiten an die Firma Conzett & Salzgeber Portein vergeben
- Die Architekturleistungen an die Firma Plan4 Bonaduz vergeben





